Stadt Coesfeld

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Vereinbarung von "Spielregeln"

Die Spielregeln

 

Bürger - Politik - Verwaltung

    

Vorbemerkung

Im Zuge der Einführung neuer Steuerungsmodelle und der Umstrukturierung in das Dienstleistungsunternehmen Stadt Coesfeld sind die Zuständigkeiten zwischen Politik und Verwaltung neu vereinbart worden (Ratsbeschlüsse vom 25.08.1994 und 29.09.1994).

Danach konzentriert sich der Rat auf die strategische Steuerung durch Grundsatz- und Leitlinienentscheidungen und demokratische Kontrolle im Rahmen des Berichtswesens.

Die Verwaltung ist zuständig für das operative Geschäft.

Rat und Verwaltungsvorstand der Stadt Coesfeld sind sich darin einig, dass zur bestmöglichen Wahrnehmung der örtlichen Angelegenheiten und zur optimalen Förderung des Wohls der Bürgerinnen und Bürger ein kontinuierlicher Informationsaustausch sowohl zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Stadt und seinen Organen einerseits als auch zwischen den kommunalen Organen – Rat – Bürgermeister – Ausschüsse – Fraktionen - Verwaltungsvorstand – andererseits stattfinden muss.

BürgerbüroAus diesem Grunde wird verstärkt eine umfassende Information und Kommunikation angestrebt. Hierzu gehören die Abkürzung langer Verwaltungsinstanzen und schnelle Informationswege. Ein offenes Rathaus mit freundlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist hierbei Grundvoraussetzung.


Hier gelangen Sie zum Internetauftritt des Bürgerbüros.

 

 

 

Die nachfolgenden Spielregeln finden auch im Verhältnis Stadt zu ihren Einwohnern Anwendung.    

Stadt - Bürgerinnen und Bürger

  • In der Bürgermeistersprechstunde können die Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen ohne vorherige Terminabstimmung mit dem Bürgermeister persönlich diskutieren.  Die Bürgermeistersprechstunde findet jeweils am 1. und 3. Montag im Monat statt. In den Schulferien fällt die Sprechstunde generell aus. 

  • Das Bürgertelefon (Tel. 02541/939-2000) stellt sicher, dass Anregungen, Mitteilungen, Beschwerden und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger kurzfristig beantwortet werden.       
  • Alle Bürgeranhörungen – nicht nur die verfahrensrechtlich vorgeschriebenen - sind für uns wichtig.    Über die Presse und auf andere geeignete Weise informieren wir die Bürgerinnen und Bürger über den Termin und den Planungshintergrund. Bereits eine Woche vorher können die Pläne im Bürgerbüro eingesehen werden und wenn es geboten ist, erhalten die Betroffenen im Vorfeld eine ausführliche schriftliche Information.
    Die wesentlichen Ergebnisse, Anregungen und Bedenken werden protokolliert. Das Protokoll wird im Bürgerbüro, im Ratsinformationssystem und auf der Startseite dieser Homepage  veröffentlicht.   
  • In der Bürgeranhörung stellen wir den Sachverhalt umfassend und verständlich dar. Durch Medieneinsatz, Sitzordnung und Moderation leisten wir einen Beitrag für eine anschauliche Präsentation und eine aktive und offene Diskussion.   
  • Es sind oft komplexe fachliche Inhalte zu beschreiben. Eine Verwendung von feststehenden Fachbegriffen ist daher unumgänglich, wenn die Vermittlung eindeutig sein soll. Gleichwohl formulieren wir eindeutig  in kurzen Sätzen und in allgemein verständlicher Sprache! 
  • Rat und Verwaltung geben Maßnahmen Priorität, mit denen das freiwillige Engagement von Bürgern unterstützt wird.
    Finanzielle Unterstützung erfahren vorrangig die Projekte, bei denen ein eigenes Engagement der Bürger vorliegt.                        

Politik - Verwaltung             

  • Es wird eine regelmäßig stattfindende Konferenz der Fraktionsvorsitzenden mit dem Verwaltungsvorstand durchgeführt, die 14-tägig stattfindet und in der über die wesentlichen aktuellen Angelegenheiten der Stadt informiert und beraten wird. Hierbei kann es sich sowohl um Angelegenheiten strategischer als auch operativer Art handeln. Es wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt.
  • Ansprechpartner für Ratsmitglieder sind die zuständigen Dezernenten (Wahlbeamten), die ggf. an den zuständigen Fachbereich weiterverweisen.       
  • Im Interesse einer ziel- und ergebnisorientierten strategischen Steuerung werden Politik und Verwaltung Zielvereinbarungen schließen. Über den Grad der Zielerreichung wird kontinuierlich berichtet. Die Berichte erfolgen per Berichtsvorlage über die Tagesordnungen je nach Zuständigkeit des Rates bzw. der jeweiligen Fachausschüsse.  Bürgermeister und Ausschussvorsitzende haben die Tagesordnung entsprechend aufzustellen.            
  • Alle Beschlussvorlagen enthalten eine umfassende Sachdarstellung und soweit möglich auch alternative Lösungsvorschläge.       
  • Der Inhalt der Sitzungsvorlagen wird in der Sitzung nicht noch einmal vorgetragen.       
  • Redezeiten externer Teilnehmer, z. B. Sachverständiger und Beauftragter, werden in Abstimmung mit den Vorsitzenden vorher zeitlich begrenzt.
  • Zu bedeutsamen Sachthemen werden gemeinsame fraktionsübergreifende Veranstaltungen durchgeführt.       
  • Voraussetzung für ein gutes Klima unter den Fraktionen ist auch die Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen, wie z. B. die jährlichen Zusammenkünfte nach der Haushaltsplanverabschiedung.   
  • Die Partnerschaft mit anderen europäischen Kommunen bietet Gelegenheit, das Gemeinschaftsgefühl innerhalb des Rates und seiner Mitglieder zu stärken, wovon mehr als bisher Gebrauch gemacht werden soll.