Anmeldung
Für die Benutzung der Stadtbücherei ist ein Leseausweis erforderlich.
Bei der Anmeldung ist zur Feststellung der Person und der Wohnung ein amtlicher Ausweis vorzulegen. Die Kenntnisnahme der Benutzungsordnung ist durch Unterschrift zu bestätigen.
Bei Jugendlichen unter 14 Jahren ist eine schriftliche Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters vorzulegen.
Die Angaben (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) werden unter Beachtung der geltenden gespeicherten Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert.
Der Leseausweis ist nicht übertragbar. Sein Verlust sowie eine Wohnungsänderung des Ausweisinhabers sind der Stadtbücherei unverzüglich anzuzeigen. Ein Ersatzausweis wird gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises ausgestellt.
Gebühren
Jahresgebühr (365 Tage) 10,00 €
Einmalausleihe statt Jahresgebühr 1,50 €
Ermäßigte Jahresgebühr * 5,00 €
Kinder und Jugendlichen bis 16 Jahre frei
Auswärtiger Leihverkehr 2,00 €
Vorbestellungen 0,50 €
Ersatzausweis 2,00 €
Fotokopien (pro Stück) A4 0,05 €
Fotokopien (pro Stück) A3 0,10 €
* Ermäßigter Personenkreis: Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende, Arbeitslose, Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, Schwerbehinderte.
Versäumnisgebühren
Für Medien, die nicht innerhalb der Leihfrist zurückgegeben werden, ist, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf, ein Versäumnisentgelt zu entrichten. Das Versäumnisentgelt beträgt je Medieneinheit bei Überschreitung der Leihfrist
um mehr als eine Woche 0,50 €
um mehr als zwei Wochen 1,00 €
um mehr als drei Wochen 1,50 €.
Nach vier Wochen wird der Benutzer per Einschreiben gemahnt. Hierfür werden neben dem fälligen Versäumnisentgelt ein zusätzliches Entgelt von 1,50 € zzgl. Porto- und Einschreibekosten erhoben.
Für Videos und DVDs (Ausnahme Sachfilme), die nicht innerhalb der Leihfrist, von 1Woche zurückgegeben werden, gilt folgende abweichende Regelung: Das Versäumnisentgelt beträgt je Video/DVD und Ausleihtag 1,00 €.
Für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren betragen die Versäumnisentgelte jeweils die Hälfte (ausgenommen: Versäumnisentgelte für Videofilme/DVDs, Porto- und Einschreibekosten).
Die Versäumnisgebühren sind bei der Buchrückgabe zu zahlen.