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Hier finden Sie die Bekanntmachungstexte zu Öffentlichen Ausschreibungen der Stadt Coesfeld, des Abwasserwerks der Stadt Coesfeld und der Stadtentwicklungsgesellschaft Coesfeld mbH.
Die Veröffentlichung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle der Stadt Coesfeld.
Übersicht:
Die Stadt Coesfeld, Fachbereich Bauen und Umwelt, schreibt eine Holzhackschnitzel¬heizung für den Baubetriebshof in Coesfeld nach VOB/A öffentlich aus:
Am Baubetriebshof in Coesfeld Bahnweg 4 wird die vorhandene Gasheizung durch eine Holzhackschnitzelheizung ergänzt.
Die Heizleistung des Holzhackschnitzelkessels soll ca. 200 kW betragen.
Dieser Kessel wird 2 Pufferspeicher speisen, von denen jeweils 2 Heizkreise zur Fahrzeughalle und zum Betriebsgebäude führen.
In den Werkhallen im Betriebsgebäude sowie den Fahrzeughallen werden Deckenluftheizer installiert, im restlichen Bereich sind vorhandene Heizkörper, die unberührt bleiben.
Die Fahrzeughallen werden zurzeit durch Gas direkt befeuerte Deckenluftheizer erwärmt, diese müssen demontiert werden.
Die Zuleitung zu den einzelnen Gebäuden erfolgt über Erdverlegte Heizungleitungen (Erdarbeiten hierzu erfolgen Bauseits).
Mit der Ausführung der Arbeiten ist in der 27. KW 2012 zu beginnen, die Arbeiten sind in der 35. KW 2012 endgültig fertig zu stellen.
Die Ausschreibungsunterlagen können ab sofort in 1-facher Ausfertigung bei der Stadtver¬waltung Coesfeld, Rathaus (Zentrale Vergabestelle - Fachbereich 20), Zimmer Nr. 157/158, 48653 Coesfeld, Markt 8 (Fax: 02541/939-4156), gegen Entrichtung einer Entschädigung angefordert werden. Auf Wunsch wird das LV als GAEB-Datei per E-Mail versandt.
Die Höhe der Entschädigung beträgt 24,25 €. Die Entschädigung ist an die Stadtkasse Coesfeld (Sparkasse Westmünsterland, Konto-Nr. 45 009 008, BLZ 401 545 30) unter Angabe des Kassenzeichens 9.1157.120420.01 zu entrichten. Der Einzahlungsbeleg oder eine Kopie ist der Anforderung beizufügen. Die Entschädigung wird nicht zurückgezahlt. Scheck- oder Barzahlungen sind nicht zugelassen. Die Angebote müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.
Die Angebotsfrist läuft am 30.05.2012 um 10.00 Uhr ab.
Die Eröffnung der Angebote erfolgt am 30.05.2012 um 10.00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses. Bieter oder deren Bevollmächtigte können bei der Eröffnung anwesend sein. Die Zuschlags- und Bindefrist läuft am 29.06.2012 ab.
Nachprüfstelle gem. § 21 VOB/A
Zur Nachprüfung von behaupteten Verstößen gegen die Vergabebestimmungen ist der Landrat Coesfeld als Untere Staatliche Verwaltungsbehörde, 48653 Coesfeld, Friedrich-Ebert-Straße 7, Tel.: 02541-183001 zuständig.
Die Stadt Coesfeld, Fachbereich Bauen und Umwelt, schreibt die Fahrbahnsanierung der Neutorstraße in Coesfeld nach VOB/A öffentlich aus.
Zur Ausführung gelangen:
ca. 300 m³ Boden abtragen und abfahren
ca. 385 to Entsorgung PAK Straßenoberbaumaterial entsorgen
ca. 485 m² bituminöse Fahrbahnbefestigung
ca. 430 to Schottertragschicht
ca. 4 Stck. Straßenablauf setzen
ca. 20 m Anschlussleitung inkl. Anschluss am Kanal für Straßenabläufe herstellen
ca. 4 Stck. Straßenlaternen aufstellen
Diverse Regulierungsarbeiten an vorh. Bord- und Rinnenanlagen sowie im Pflasterbereich.
Die Arbeiten sind in einem Zuge in den Sommerferien NRW 2012 (09.07.2012 – 21.08.2012) zu beginnen und fertig zu stellen.
Die Ausschreibungsunterlagen können in 1-facher Ausfertigung bei der Stadtverwaltung Coesfeld, Rathaus (Zentrale Vergabestelle - Fachbereich 20), Zimmer Nr. 157/158, 48653 Coesfeld, Markt 8 (Fax: 02541/939-4156), gegen Entrichtung einer Entschädigung angefordert werden.
Wichtiger Hinweis:
Der Versand der Ausschreibungsunterlagen erfolgt ab 12. Juni 2012.
Auf Wunsch wird das LV als GAEB-Datei per E-Mail versandt.
Die Höhe der Entschädigung beträgt 18,15 €. Die Entschädigung ist an die Stadtkasse Coesfeld (Sparkasse Westmünsterland, Konto-Nr. 45 009 008, BLZ 40154530) unter Angabe des Kassenzeichens 9.1158.120427.01 zu entrichten. Der Einzahlungsbeleg oder eine Kopie ist der Anforderung beizufügen. Die Entschädigung wird nicht zurückgezahlt. Scheck- oder Barzahlungen sind nicht zugelassen. Die Angebote müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.
Die Angebotsfrist läuft am 26.06.2012 um 10.00 Uhr ab.
Die Eröffnung der Angebote erfolgt am 26.06.2012 um 10.00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses. Bieter oder deren Bevollmächtigte können bei der Eröffnung anwesend sein. Die Zuschlags- und Bindefrist läuft am 25.07.2012 ab.
Nachprüfstelle gem. § 21 VOB/A
Zur Nachprüfung von behaupteten Verstößen gegen die Vergabebestimmungen ist der Landrat Coesfeld als Untere Staatliche Verwaltungsbehörde, 48653 Coesfeld, Friedrich-Ebert-Straße 7, Tel.: 02541-183001 zuständig.
Die Stadt Coesfeld, Fachbereich Bauen und Umwelt, schreibt nach VOB/A öffentlich aus:
Erschließung des Geländes der ehem. Martinschule in Coesfeld, Brink.
Art und Umfang der Leistungen:
ca. 64 m Mischwasserkanal DN 300
ca. 100 m Anschlussleitungen DN 150 – 200
ca. 200 m Hoch- und Tiefbordsteine
ca. 450 m² Pflasterfläche auf Frostschutz- und Schottertragschicht
ca. 430 m² Rückbau gepflasterte Wegefläche incl. ungeb. Tragschicht
ca. 55 m Rückbau von Anschluss- und Versorgungsleitungen
verschiedene Regulierungsarbeiten in Anschlussbereichen
Ausführungszeitraum: Juli / August 2012
Die Ausschreibungsunterlagen können in 1-facher Ausfertigung bei der Stadtverwaltung Coesfeld, Rathaus (Zentrale Vergabestelle - Fachbereich 20), Zimmer Nr. 157/158, 48653 Coesfeld, Markt 8 (Fax: 02541/939-4156), gegen Entrichtung einer Entschädigung angefordert werden.
Auf Wunsch wird das LV als GAEB-Datei per E-Mail versandt.
Die Höhe der Entschädigung beträgt 25,65 €. Die Entschädigung ist an die Stadtkasse Coesfeld (Sparkasse Westmünsterland, Konto-Nr. 45 009 008, BLZ 40154530) unter Angabe des Kassenzeichens 9.1158.120430.01 zu entrichten. Der Einzahlungsbeleg oder eine Kopie ist der Anforderung beizufügen. Die Entschädigung wird nicht zurückgezahlt. Scheck- oder Barzahlungen sind nicht zugelassen. Die Angebote müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.
Die Angebotsfrist läuft am 12.06.2012 um 10.00 Uhr ab.
Die Eröffnung der Angebote erfolgt am 12.06.2012 um 10.00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses. Bieter oder deren Bevollmächtigte können bei der Eröffnung anwesend sein. Die Zuschlags- und Bindefrist läuft am 11.07.2012 ab.
Nachprüfstelle gem. § 21 VOB/A
Zur Nachprüfung von behaupteten Verstößen gegen die Vergabebestimmungen ist der Landrat Coesfeld als Untere Staatliche Verwaltungsbehörde, 48653 Coesfeld, Friedrich-Ebert-Straße 7, Tel.: 02541-183001 zuständig.