Gesamtabschlüsse

Die Stadt Coesfeld hat nach den seinerzeit geltenden kommunalrechtlichen Vorschriften für die Jahre 2010 bis 2018 einen Gesamtabschluss (Jahresabschluss für den Konzern Stadt Coesfeld, d. h. inkl. der Eigengesellschaften) aufgestellt. Mit Änderung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) durch das 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (2. NKFWG NRW) wurde eine Befreiung von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses ab dem Jahr 2019 eingeführt.

Nach § 116a Abs. 1 GO NRW in der zurzeit gültigen Fassung ist eine Gemeinde von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses befreit, wenn am Abschlussstichtag und am vorhergehenden Abschlussstichtag jeweils mindestens zwei der nachstehenden Merkmale zutreffen:

  1. die Bilanzsummen in den Bilanzen der Gemeinde und der einzubeziehenden verselbständigten Aufgabenbereiche nach § 116 Absatz 3 übersteigen insgesamt nicht mehr als 1 500 000 000 Euro,
  2. die der Gemeinde zuzurechnenden Erträge aller vollkonsolidierungspflichtigen verselbständigten Aufgabenbereiche nach § 116 Absatz 3 machen weniger als 50 Prozent der ordentlichen Erträge der Ergebnisrechnung der Gemeinde aus,
  3. die der Gemeinde zuzurechnenden Bilanzsummen aller vollkonsolidierungspflichtigen verselbständigten Aufgabenbereiche nach § 116 Absatz 3 machen insgesamt weniger als 50 Prozent der Bilanzsumme der Gemeinde aus.

Über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses hat der Rat für jedes Haushaltsjahr bis zum 30. September des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres eine Entscheidung zu treffen.

Mit Beschluss des Rates der Stadt Coesfeld vom 03.09.2020 wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Gesamtabschlussbefreiung für das Jahr 2019 vorliegen und insoweit kein Gesamtabschluss 2019 aufgestellt wird.

Mit Beschluss des Rates der Stadt Coesfeld vom 01.07.2021 wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Gesamtabschlussbefreiung für das Jahr 2020 vorliegen und insoweit kein Gesamtabschluss 2020 aufgestellt wird.

Mit Beschluss des Rates der Stadt Coesfeld vom 08.09.2022 wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Gesamtabschlussbefreiung für das Jahr 2021 vorliegen und insoweit kein Gesamtabschluss 2021 aufgestellt wird.

Mit Beschluss des Rates der Stadt Coesfeld vom 07.09.2023 wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Gesamtabschlussbefreiung für das Jahr 2022 vorliegen und insoweit kein Gesamtabschluss 2022 aufgestellt wird.

 

Die Stadt Coesfeld hat jedoch die Beteiligungsberichte 2019 bis 2021 gem. § 117 GO NRW erstellt, welche hier eingesehen werden können.

Sie finden in dieser Rubrik die Gesamtabschlüsse der Stadt Coesfeld für die Jahre 2010 - 2018. Der Gesamtlagebericht vermittelt dabei jeweils ein Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Coesfeld einschließlich der verselbstständigten Aufgabenbereiche.

Selbstverständlich stehen die Gesamtabschlüsse jeweils auch als Gesamtdatei zum Download bereit.

Der Gesamtabschluss 2018 wurde in der Sitzung des Rates am 27.02.2020 bestätigt. In gleicher Sitzung wurde dem Bürgermeister für den Gesamtabschluss 2018 durch die Ratsmitglieder Entlastung erteilt.

Der vom Rat bestätigte Gesamtabschluss für das Jahr 2016 liegt vor, der Entwurf des Gesamtabschlusses für das Jahr 2017 ist ebenfalls hier einsehbar. Am 23.05.2019 hat der Rat beschlossen, dass der Anzeige des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2018 in Anwendung des § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse vom 25.06.2015, zuletzt geändert durch Artikel 7 des 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes vom 18.12.2018, der Gesamtabschluss zum 31.12.2017 in der vom Bürgermeister bestätigten Entwurfsfassung beigefügt werden soll.

Sie können im Finanzportal auch auf die Einzeljahresabschlüsse des Kernhaushaltes der Stadt Coesfeld zugreifen.

Über die gängigsten Fachbegriffe aus dem kommunalen Finanzmanagement können Sie sich im Haushalts-ABC einen Überblick verschaffen.