Bildung einer Einigungsstelle gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) NRW und Benennung eines Vorsitzenden und einer stellvertretenden Vorsitzenden
Bildung einer Einigungsstelle gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) NRW und Benennung eines Vorsitzenden und einer stellvertretenden Vorsitzenden