Baurechtliche Verfahren / Anträge

1. Bauantrag

Die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne der Bauordnung bedürfen der Baugenehmigung.


2. Bauvoranfrage / Vorbescheid

Vor Einreichung eines Bauantrages kann zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein sog. Vorbescheid beantragt werden.


3. Verfahrensfreie Vorhaben (§ 62 BauO NRW)

Die Errichtung, Änderung oder Beseitigung bestimmter baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne der Bauordnung bedarf keiner Baugenehmigung.  


4. Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW)

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Absätze 1 und 2 Baugesetzbuch bedürfen die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen unter bestimmten Voraussetzungen keiner Baugenehmigung.


5. Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW)

Grundsätzlich wird das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt. Die Vorhaben, für die ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nicht durchgeführt werden kann, sind im § 64 in Verbindung mit § 50 BauO NRW aufgeführt.