Haus- und Gebäudetechnik

Der Bauaufsichtsbehörde obliegt auch die Prüfung der Haus- und Gebäudetechnik. Lüftungs-, Wasserversorgungs-, Abwasser-, Feuerungsanlagen (Feuerstätte, Abgasanlagen, Schornsteine etc.), Anlagen zur Abführung von Verbrennungsgasen, ortsfeste Verbrennungsmotoren, Behälter und Rohrleitungen für brennbare Gase und Flüssigkeiten und private Aufzüge müssen betriebs- und brandsicher sein. Sie dürfen auch nicht zu Gefahren oder unzumutbaren Belästigungen führen.

Dies wird durch umfangreiche Beratungen für Bürger, Architekten und Fachplaner sichergestellt. Die Baugenehmigungsbehörde kann aber auch örtliche Überprüfungen als zuständige Bauaufsichtsbehörde durchführen und bei Bedarf entsprechende Weisungen erteilen.

Im Rahmen von Sonderbauvorhaben wie Dampfkesselanlagen, öffentliche Tankstellen usw. werden zur vorgenannten Prüfung sowie zur Prüfung der Haus- und Gebäudetechnik Stellungnahmen für verschiedenste Fachbehörden erstellt. Anfragen werden regelmäßig vom Staatlichen Umweltamt Herten, dem Amt für Arbeitsschutz in Recklinghausen und der Unteren Wasserbehörde des Kreises Coesfeld gestellt.