Planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben / Bauturbo
Das Bauplanungsrecht regelt die Frage, ob und wie ein Grundstück bebaut werden darf. Dabei wird zwischen Bauvorhaben, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, im Innen- oder im Außenbereich ausgeführt werden sollen, unterschieden. Ferner werden die Voraussetzungen einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und die Zulässigkeit von Vorhaben während der Aufstellung eines Bebauungsplanes erläutert.
Der Rat der Stadt Coesfeld hat in seiner Sitzung am 07.05.2026 die unten stehenden Leitlinien zur Anwendung des sogenannten Bauturbos beschlossen. Sollten Sie diesen nutzen wollen, nehmen Sie gerne informell per Telefon, Mail oder Post Kontakt zu unserem Ansprechpartner auf. Für eine fachkundige Beurteilung reichen Sie bitte die in der Checkliste aufgeführten Unterlagen digital ein.
Aus den Leitlinien ergeben sich Abgrenzungen zu potentiell kleineren Vorhaben, welche seitens der Verwaltung entschieden werden, und größeren Vorhaben, welche von der Politik entschieden werden. Sollte Ihre Bauabsicht im politischen Raum zu entscheiden sein, so beachten Sie, dass Ihr Bauvorhaben öffentlich diskutiert wird. Für die entsprechende Beschlussvorlage sind über die Checkliste hinausgehend aussagefähige Unterlagen in geschwärzter Form zur Verfügung zu stellen, sollten Sie aus privaten oder datenschutzrechtlichen Bedenken Namen oder Funktionen (Aufzählung nicht abschließend) nicht der breiten Öffentlichkeit wiedergeben wollen.
Zur Vermeidung von zeitlichen Problemstellungen achten Sie bitte auch auf den Sitzungskalender des zuständigen Fachausschusses für Planen und Bauen. Unterlagen für eine gewünschte Zustimmung müssen mindestens 5 Wochen vor der Sitzung vorliegen, dies ist aber einzelfallabhängig zu betrachten.