Planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben

Auf den weiterführenden Seiten finden Sie Informationen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben. Das Bauplanungsrecht regelt die Frage, ob und wie ein Grundstück bebaut werden darf. Dabei wird zwischen Bauvorhaben, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, im Innen- oder im Außenbereich ausgeführt werden sollen, unterschieden. Ferner werden die Voraussetzungen einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und die Zulässigkeit von Vorhaben während der Aufstellung eines Bebauungsplanes erläutert.

Ansprechpartner: Martin Richter