Information zur Anmeldung der Schulanfänger zur Grundschule

 

1. Wann wird mein Kind schulpflichtig?

  • Geburtszeitraum 01.10.2017 bis 30.09.2018: Schuljahr 2024/2025
  • Geburtszeitraum 01.10.2018 bis 30.09.2019: Schuljahr 2025/2026
  • Geburtszeitraum 01.10.2019 bis 30.09.2020: Schuljahr 2026/2027
  • Geburtszeitraum 01.10.2020 bis 30.09.2021: Schuljahr 2027/2028
  • Geburtszeitraum 01.10.2021 bis 30.09.2022: Schuljahr 2028/2029
  • Geburtszeitraum 01.10.2022 bis 30.09.2023: Schuljahr 2029/2030

2. Anmeldeverfahren

Die Stadt Coesfeld informiert die Erziehungsberechtigten etwa im September des Vorjahres, in dem das Kind schulpflichtig wird, über das Anmeldeverfahren.

Für das Einschulungsjahr 2024/2025 können die Erziehungsberechtigten ihr Kind bis spätestens zum 13. Oktober 2023 wie folgt anmelden:  

Schriftlich

Dazu füllen Sie bitte den Anmeldebogen aus und senden ihn per Post oder Fax an die untenstehende Adresse.

Zum Anmeldebogen

Stadt Coesfeld
Fachbereich 51
Team Bildung und Freizeit
Bernhard-von-Galen-Straße 10
48653 Coesfeld
Telefax: 02541 939-7547    

Persönlich

Sie können den Anmeldebogen gerne in die Briefkästen am Rathaus oder am Stadtschloss einwerfen. Eine persönliche Abgabe des Anmeldebogens ist nicht erforderlich.

Eine Vorstellung des Kindes in der Schule ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht notwendig.

Weiteres Verfahren

Nach der Anmeldung werden die Erziehungsberechtigten mit ihrem Kind zu einem Gespräch in die Grundschule eingeladen. Hierzu ist auch die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch mitzubringen. Bei diesem Gespräch werden die Schulfähigkeit und der Sprachstand des Kindes geprüft. Unter Vorbehalt der schulärztlichen Untersuchung erfolgt die Aufnahmeentscheidung durch die Schulleitung.    

3. Nächstgelegene Schule

Entsprechend dem Schulgesetz NRW ist grundsätzlich die Grundschule, die Ihr Kind besuchen soll, frei wählbar. Jedes Kind hat in seiner Stadt einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewählten Schulart im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.

Nächstgelegene Schule ist die Schule der gewählten Schulart, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann und deren Besuch schulorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.

Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule auch andere Kinder auf.

Falls Sie eine integrative Beschulung Ihres Kindes wünschen, erkundigen sie sich bitte beim Schulamt für den Kreis Coesfeld nach den Modalitäten:
Schulamt für den Kreis Coesfeld
Schützenwall 18
48653 Coesfeld
Telefon: 02541 18-0

Bei einem Anmeldeüberhang führt die Stadt Coesfeld gemeinsam mit den beteiligten Schulen ein Aufnahmeverfahren durch, bei dem die Kinder zunächst Vorrang haben, die die nächstgelegene Schule gewählt und Ihren Wohnsitz in Coesfeld haben. Darüber hinaus berücksichtigt die Schulleitung Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien für die Aufnahmeentscheidung heran:

  • Geschwisterkinder
  • Schulweg
  • Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule
  • ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen
  • ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache

Sofern Sie für Ihr Kind nicht die nächstgelegene Schule wählen, geben Sie bitte vorsorglich eine weitere Grundschule als Zweitwunsch an.      

4. Wahl der Schulart

In den vorhandenen Bekenntnisschulen werden die Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.

Des Weiteren steht Ihnen als Gemeinschaftsgrundschule die Maria Montessori Grundschule zur Wahl.

Bei einem Anmeldeüberhang haben die Kinder, für die die nächstgelegene Schule gewählt wurde und die dem entsprechenden Bekenntnis angehören, bei der Aufnahme Vorrang vor anderen Kindern.      

5. Schülerbeförderungskosten

In allen Fällen werden Schülerbeförderungskosten nur in der Höhe übernommen, wie sie zur nächstgelegenen Grundschule des gewählten Bekenntnisses anfallen würden.
Fahrkosten entstehen in der Regel, wenn der einfache Schulweg mehr als 2 km beträgt. Dabei ist zu beachten, dass der Schulträger die wirtschaftlichste Art der Schülerbeförderung festlegt. Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist grundsätzlich die wirtschaftlichste Beförderung; sie hat somit Vorrang vor anderen Beförderungsarten.

Beim Besuch der Maria Montessori Grundschule gibt es abweichende Regelungen, die Sie im Sekretariat der Schule (Tel. 02541/8012838) erfragen können.

6. Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule

An allen Coesfelder Grundschulen besteht ein Angebot der „Offenen Ganztagsschule“.
Die Offene Ganztagsschule umfasst Förder-, Betreuungs- und Freizeitangebote. In der Regel wird eine Betreuung bis 16:00 Uhr – mit Ausnahme von samstags, sonntags, an gesetzlichen Feiertagen sowie eine Woche in den Weihnachtsferien und drei Wochen in den Sommerferien – sichergestellt. Die Kinder erhalten eine warme Mittagsmahlzeit (kostenpflichtig).