Aktuelles
Aufgepasst bei Überweisungen – neue EU-Verordnung tritt in Kraft
Empfängerüberprüfung erfordert genaues Hinsehen
Veröffentlicht am

. In dieser Woche tritt mit der sogenannten "Empfängerüberprüfung" (Verification of Payee, VoP) eine neue EU-Verordnung in Kraft. Sie bringt eine bedeutende Neuerung im Zahlungsverkehr mit sich: Ab Oktober 2025 sind Banken EU-weit verpflichtet, vor der Freigabe einer Überweisung den Empfänger-Namen mit der angegebenen IBAN abzugleichen. Dadurch sollen Überweisungen innerhalb der EU noch sicherer werden.
Die Stadt Coesfeld weist darauf hin: Bitte beachten Sie bei Überweisungen an die Stadt Coesfeld, als Zahlungsempfängerin ausschließlich Stadt Coesfeld (exakt in dieser Schreibweise) anzugeben. Kämmerin Christin Mittmann ergänzt: „Jede Abweichung, etwa „Stadtkasse“ oder „Stadtverwaltung COE“, führt zu einer Fehlermeldung im Online-Banking oder am Bankterminal. Wer direkt auf die richtige Schreibweise achtet, ist einfach auf der sicheren Seite.“
Wichtig zu wissen: Die ergänzende Zuordnung der Überweisung, wie z.B. VHS, Volkshochschule, Abwasserwerk, Steueramt, Abgabenbescheid, Stadtbücherei oder Vollstreckungsstelle, muss nicht mit angegeben werden: Sie wird über das Kassenzeichen im Verwendungszweck ermittelt. Und: Bei bestehenden Daueraufträgen ist bis zur Änderung kein Handeln erforderlich. Auch das Lastschriftverfahren ist von den Änderungen nicht betroffen.
Die Änderung betrifft auch eingehende Überweisungen. Christin Mittmann sagt: „Sollten Sie Zahlungen der Stadt erhalten, als Privatperson oder als Unternehmen, achten Sie bitte darauf, dass Sie auf den entsprechenden Rechnungen etc. die/der richtige Zahlungsempfängerin/Zahlungsempfänger nennen. Auch so vermeiden Sie zusätzliche Doppelarbeit.“
Bei Fragen steht Ihnen die Stadtkasse unter der Telefonnummer 02541/ 939 1553 oder per E-Mail stadtkasse@coesfeld.de zur Verfügung.
Zum Thema: Empfängerüberprüfung VoP
Die Empfängerüberprüfung betrifft alle Überweisungen in der Europäischen Union.
Die Regelung hat zum Ziel, Betrug zu verhindern und die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen. Sie gilt sowohl für Privatpersonen, als auch für Unternehmen und Behörden.
Bevor eine Überweisung ausgeführt werden kann, prüfen die Banken automatisch, ob der Empfängername und die eingegebene IBAN des Empfängers zueinander passen.
Bestehende Daueraufträge sind bis zur Änderung des Auftrages nicht davon betroffen.
Allgemeine Informationen erhalten Sie bei Ihren Kreditinstituten oder im Internet (u. a. auf der Seite der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin)