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Bahnareal Rekener Straße: 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 135 wird ab Dienstag (02.12.) veröffentlicht

Stellungnahmen möglich bis Freitag (09.01.26)

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Geltungsbereich des Bereichs, in dem die Änderung gelten soll
Geltungsbereich des Bebauungsplans © auf der Datei

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 135 „Bahnareal Rekener Straße“ mit seiner Begründung ist von Dienstag (02.12.2025) bis einschließlich Freitag (09.01.2026) auf der Website der Stadt Coesfeld https://www.o-sp.de/coesfeld/beteiligung veröffentlicht.

Sämtliche Unterlagen können auch in Papierform bei der Stadtverwaltung Coesfeld, Markt 8, 48653 Coesfeld eingesehen werden (Hinweis: Vom 24.12.2025 bis einschließlich 02.01.2026 ist die Stadtverwaltung geschlossen). 

Zur Erläuterung der Planung wird um vorherige Terminabstimmung gebeten mit Tom Boerrigter, Telefon (02541) 939-1876. 

Bis zum Ende der Auslegungsfrist sollen Stellungnahmen über ein Online-Formular auf der angegebenen Internetseite oder per E-Mail an bauleitplanung@coesfeld.de zugesandt werden. Bei Bedarf ist es auch möglich, die Stellungnahme beispielsweise in gedruckter Form oder mündlich (zur Niederschrift) abzugeben. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können gegebenenfalls nicht mehr berücksichtigt werden. 

Zum Thema Bebauungsplan 135 „Bahnareal Rekener Straße“ 2. Änderung 

Der Rat der Stadt Coesfeld hatte am 09.10.2025 beschlossen, den Bebauungsplan aufzustellen. Der Vorhabenträger W&N Wittneven-Niederberghaus Immobilien GmbH beabsichtigt eine bauliche Erweiterung seines 4-geschossigen Bürohauses an der Rekener Straße. Um die wirtschaftliche Ausnutzung der bestehenden Immobilie zu erhöhen und mehr Platz für Mitarbeiter zu schaffen, plant der Vorhabenträger eine Erweiterung des derzeit 4- geschossigen Gebäudes um 2 weitere Vollgeschosse. Dem Vorhabenträger soll damit eine Weiterentwicklung seines Unternehmens zugestanden werden. Die Aufstockung stellt eine maßvolle Form der Nachverdichtung dar, die zur flächensparenden Stadtentwicklung beiträgt. Damit das Vorhaben umgesetzt werden kann, muss der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 135 „Bahnhofsareal Rekener Straße“ im Rahmen eines 2. Änderungsverfahrens geändert werden. Die erforderlichen Änderungen umfassen in dem Gewerbegebiet die Festsetzung zur max. Baukörperhöhe von ca. 17 m, die derzeit bis zu 5 Geschosse ermöglicht. Außerdem soll der bebaubare Bereich durch Verschiebung der Baugrenzen verkleinert werden. Das Bestandsgebäude weist eine Höhe von 14,74 m auf, die Planung beabsichtigt eine Gebäudehöhe von 21,50 m zu ermöglichen. 

Der Ausschuss für Planen und Bauen der Stadt Coesfeld hat daher in seiner Sitzung am 25.09.2025 beschlossen, sämtliche Planunterlagen zum Bebauungsplan zu veröffentlichen