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Verstärkte Kontrollen zum Jugendschutz an Karneval

Stadt appelliert: Keine branntweinhaltigen Mixgetränke für Jugendliche

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eine liegende, fast leere Flasche Schnaps neben einem halbvollen Glas, rundherum Karnevalsdekoration
Zu Karneval erinnert die Stadt Coesfeld: Branntweinhaltige Mixgetränke sind für Jugendliche nicht nur verboten, sondern auch eine Gefahr. Foto: © Stadt Coesfeld

Der Höhepunkt der „tollen Tage“ rückt näher, die Stadt Coesfeld weist in diesem Zusammenhang noch einmal auf den Jugendschutz hin. Denn nur durch verantwortliches Handeln der Erwachsenen, der Eltern, der Wirte und in den Karnevalsvereinen, kann Jugendschutz wirkungsvoll umgesetzt werden. „Wir werden gemeinsam mit der Polizei an den Karnevalstagen und speziell am Tulpensonntag in Goxel die Einhaltung des Jugendschutzes kontrollieren“, kündigt Hubertus Brüggemann, vom städtischen Fachbereich Ordnung und Recht, an. Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit empfindlichen Geldbußen geahndet.

Beim Tulpensonntagsumzug in Goxel sind am Sonntag (02.03.) auch Vertreter:innen des Jugendamtes mit dem Jugendmobil im Einsatz. „Zwei erfahrene pädagogische Mitarbeiter:innen werden vor Ort sein. Sie stehen mit Rat und Tat den jungen Menschen zur Seite und bieten im Jugendmobil einen Ort, um sich aufzuwärmen, Schutz zu suchen, das Handy zu laden oder einfach mal zu reden.“, sagt Sascha Johanna Dapper aus dem Team Jugendförderung. Sie weist zusätzlich auf die von der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW (AJS) ausgegebenen Tipps hin. (s. Zum Thema).

„Wir appellieren an die Verantwortung der Eltern und anderer Erwachsener. Ohne sie können Heranwachsende einen risikoarmen Alkoholkonsum nicht erlernen“, sagt Hubertus Brüggemann. Erwachsene sollten mit gutem Beispiel vorangehen und zeigen, wie man verantwortungsvoll feiern kann. „Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke gehören nicht in die Hände Minderjähriger“, stellt Brüggemann klar.

Die Stadt weist deshalb auf die Bestimmungen hinsichtlich der Alkoholabgabe hin: Branntweinhaltige Getränke dürfen an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht abgegeben werden. Ebenso ist ihnen der Verzehr nicht erlaubt. Dazu gehören auch Mixgetränke wie Zitronenwodka, Feigenmischgetränke und so genannte Alcopops. Vielen Jugendlichen, aber auch Erwachsenen ist nicht bewusst, dass in einer normalen Flasche Alcopop im Durchschnitt mehr Alkohol enthalten ist, als beispielsweise in zwei Schnapsgläsern Korn. An Personen unter 18 Jahren dürfen weder Tabakwaren abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden. Als Altersnachweis dient der Personalausweis.

 

Zum Thema:

Tipps der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW für das Verhalten im karnevalistischen Feiertrubel:

  • Überlege, wohin du gehen willst. Plane den Hin- und Rückweg, sprich dich vorher mit den Mitfeiernden ab.
  • Kläre vorab die Bus- und Bahnverbindungen. Steige in den öffentlichen Verkehrsmitteln vorne ein, um dir gegebenenfalls Hilfe beim Personal zu holen. Nimm ausreichend Geld für ein Taxi mit.
  • Vereinbare mit deinen Freundinnen und Freunden konkret, wie ihr aufeinander aufpasst.
  • Bleibt zusammen, lasst niemanden allein zurück. Achte auf dein Bauchgefühl. Meist trügt das Gefühl nicht, wenn dir etwas bedrohlich vorkommt. Vermeide die Konfrontation und versuche, die Situation direkt zu verlassen.
  • Sei sensibel im Umgang mit Alkohol und Alkoholisierten. Alkohol kann deine Wahrnehmung verändern, die Einschätzung von Gefahren und deine Handlungsfähigkeit einschränken. Die Hemmschwelle zu grenzüberschreitendem Verhalten ist bei alkoholisierten Personen stark herabgesetzt.
  • Lass dein Getränk nicht alleine stehen! K.O. Tropfen Gefahr!
  • Hole dir frühzeitig Hilfe. Sprich in der Nähe stehende Menschen konkret an, und sage ihnen, welche Hilfe du erwartest. Zum Beispiel: „Sie mit der roten Jacke, rufen Sie die Polizei!"
  • Ob du mit Worten belästigt oder körperlich bedrängt wirst: Schaffe Öffentlichkeit, indem du laut wirst. Benutze kurze Sätze und verwende immer die „Sie"-Form- „Lassen Sie mich in Ruhe!" -, damit Außenstehende merken, dass du den anderen nicht kennst und diese dir zur Hilfe kommen.
  • Vermeide es, Pfefferspray oder illegale Waffen bei dir zu tragen. Diese können dir schnell entwendet und gegen dich verwendet werden. Für Außenstehende ist nicht ersichtlich, wer Täter/-in oder Hilfesuchende/-r ist. Sinnvoller wäre etwa, einen Schrillalarm (kleiner Schlüsselanhänger, der bei Bedienung einen lauten, schrillen Ton auslöst) einzusetzen, der Öffentlichkeit schafft und dein Gegenüber irritiert, so dass du Zeit gewinnst, um aus der Situation herauszukommen.
  • Wähle den kostenlosen Polizei-Notruf 110, wenn du beobachtest, dass deine Mitfeiernden oder andere Personen in einer gefährlichen Situation sind.