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Wohngebiet Jansweg/Bergstraße/Coesfelder Straße: Bebauungsplan Nr. 166 wird ab Dienstag (02.12.) erneut veröffentlicht
Stellungnahmen möglich bis Dienstag (06.01.26)
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Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 166 „Wohngebiet Jansweg/Bergstraße/Coesfelder Straße“ mit seiner Begründung ist von Dienstag (02.12.25) bis einschließlich Dienstag (06.01.26) auf der Website der Stadt Coesfeld https://www.o-sp.de/coesfeld/beteiligung veröffentlicht. Die erneute Veröffentlichung erfolgt gem. § 4a (3) BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB.
Sämtliche Unterlagen können auch in Papierform bei der Stadtverwaltung Coesfeld, Markt 8, 48653 Coesfeld eingesehen werden (Hinweis: Vom 24.12.2025 bis einschließlich 02.01.2026 ist die Stadtverwaltung geschlossen).
Zur Erläuterung der Planung wird um vorherige Terminabstimmung gebeten mit Nicole Pöppelmann, Telefon (02541) 939-1807
Bis zum Ende der Auslegungsfrist sollen Stellungnahmen über ein Online-Formular auf der angegebenen Internetseite oder per E-Mail an bauleitplanung@coesfeld.de zugesandt werden. Bei Bedarf ist es auch möglich, die Stellungnahme beispielsweise in gedruckter Form oder mündlich (zur Niederschrift) abzugeben. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können gegebenenfalls nicht mehr berücksichtigt werden.
Zum Thema Bebauungsplan Nr. 166 „Wohngebiet Jansweg/Bergstraße/Coesfelder Straße“
Am 17.02.2022 hatte der Rat der Stadt Coesfeld beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 166 aufzustellen und das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren (§ 13aBauGB) durchzuführen. Der Geltungsbereich befindet sich am nördlichen Ortseingang von Lette. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans verfolgt die Stadt das Ziel, städtebauliche Fehlentwicklungen in diesem Wohngebiet mit Ein- bis Zweifamilienhäusern zu vermeiden. Die Zulässigkeit von Vorhaben in diesem Gebiet wurde bisher nach § 34 BauGB beurteilt. Der Ausschuss für Planen und Bauen der Stadt Coesfeld hat in seiner Sitzung am 27.11.2025 beschlossen, sämtliche Planunterlagen zum Bebauungsplan erneut zu veröffentlichen.