Investorenwettbewerb "Wohnpark Coesfeld"

Rasenfläche

 

Coesfeld ist gemäß dem Gebietsentwicklungsplan Teilabschnitt Münsterland Mittelzentrum für einen
Versorgungsbereich von 50.000 bis 100.000 Einwohnern. Unter den münsterländischen Kreisstädten nimmt
Coesfeld als Verwaltungs-, Schul- und Einkaufsstadt einen besonderen Rang ein.
Neben der Kreisverwaltung haben hier mehrere Bundes- und Landesbehörden und verschiedene
mittelständische Organisationen ihren Sitz. Die weiterführenden und berufsbildenden Schulen sowie die
sonstigen kulturellen Einrichtungen versorgen ein weites Umland. Das Zentrum mit den attraktiven
Einkaufsmöglichkeiten hat erhebliche Anziehungskraft. Ferner ist Coesfeld ein gewichtiger Industrie-
und Gewerbestandort mit vielschichtiger Branchenstruktur. Darüber hinaus bietet die Stadt gute
Verkehrsanbindungen, die Fernstraßen A 31 und A43 sind zügig erreichbar. Die besondere Qualität
Coesfelds liegt in der kompakten Stadtstruktur die kurze Wege zu allen zentralen Einrichtungen ermöglicht.
Über attraktive Wegeverbindungen ist das Zentrum der Stadt mit den Freizeit und Erholungsräumen verbunden.
Der derzeitige Freibadstandort liegt in fußläufiger Entfernung zum Stadtzentrum in einem attraktiven Wohnumfeld.

Luftbild

Anlass und Zielsetzung
Die Parkhaus und Bädergesellschaft beabsichtigt kurzfristig das derzeitige Hallenbad zu einem Vierjahreszeitenbad
auszuweiten. Hierzu ist die Verlagerung des jetzigen Freibades erforderlich. Durch diese Verlagerung bietet sich die
Chance, die Gesamtfläche einer attraktiven Wohnnutzung zuzuführen. Hierbei ist die hohe städtebauliche und
architektonische Qualität, bei gleichzeitiger wirtschaftlicher Entwicklung der Fläche das vorrangige Ziel der Stadt.
Der Wettbewerb richtet sich an Teams aus Architekten, Landschaftsarchitekten und Investoren um somit ein städtebaulich
architektonisches Gesamtkonzept zu erhalten, das unter wirtschaftlichen Grundsätzen kurzfristig realisiert werden kann.
Durch den Investorenwettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren sollen diese Ziele erreicht werden.
Der Wettbewerb richtet sich an Architekten und/oder Stadtplaner die im Team mit einem Landschaftsarchitekten
und einem Investoren städtebauliche Konzepte entwickeln sollen.

Vorgaben und Hinweise

Nutzung
Das ehemalige Freibadgelände soll zukünftig einer Wohnnutzung zugeführt werden. Hierbei sind alle Formen des Wohnens
denkbar. Der neu entstehende WohnPark soll sich harmonisch in das bestehende Bild der umliegenden Quartiere einfügen.
Büros für Dienstleistungen und freiberufliche Tätigkeiten sind im Rahmen des für „Allgemeine Wohngebiete" üblichen Rahmens zulässig.

 

Radweg im Grünen

Städtebau
Zielsetzung des Investorenwettbewerbes ist die Integration von Wohnstrukturen in dem bestehenden Park. Das Plangebiet
soll zukünftig durch die aufgelockerte Bebauung und eine Durchlässigkeit geprägt werden. Die Baukörper sollten die
Dreigeschossigkeit nicht überschreiten. Bezogen auf das Gesamtgrundstück ist eine GRZ von 0,3 und eine GFZ von 0,6 anzustreben.

Verkehrliche Erschließung

Katasterkarte

 

Das neue Baugebiet WohnPark soll von der Friedrich-Ebert-Straße über die Straße Wahrkamp (Zufahrt Finanzamt/Landesstraßenbauamt) an
das örtliche Verkehrssystem angeschlossen werden. Innerhalb des Plangebietes soll das Erschließungssystem flächenschonend ausgebildet
werden. Weiterhin sollte die Belastung der bestehenden Wohngebiete durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen minimiert werden.
Das Freibadgelände zeichnet sich derzeit durch seine parkartige Struktur aus. Diese sollte zukünftig auch als WohnPark erhalten bleiben.
Hierfür muss die Durchgängigkeit für Fuß- und Radwege sowie die Vernetzung mit den angrenzenden Wohnquartieren gewährleistet werden.
Innerhalb des Quartiers müssen die nach Bauordnung NRW erforderlichen Stellplätze vorgesehen werden. Zusätzlich sind 10 % Besucherstellplätze
anzulegen. Bei der Gestaltung der Stellplatzanlagen ist auf die flächensparende Ausbildung zu achten. Bauliche Stellplatzanlagen
(Tiefgaragen oder ähnliches) können in das Gesamtkonzept integriert werden.

Bauliche Substanz
Die derzeitigen baulichen Anlagen auf dem ehemaligen Freibadgelände müssen durch den Vorhabenträger beseitigt werden. Die Kosten sind
in der Gesamtkalkulation zu berücksichtigen.

Grünstrukturen
Das wesentliche Merkmal des Wettbewerbsgebietes sind die vorhandenen Grünstrukturen. Diese sind zwingend zu erhalten. Sollten aufgrund
der städtebaulichen Planungen Veränderungen vorgesehen sein, müssen diese innerhalb des Plangebietes gleichwertig ausgeglichen werden.
Im Randbereich des Wettbewerbsgebietes verläuft der Honigbach. Dieser soll in die städtebaulichen Konzepte integriert werden. Hierbei sollten
die Teilnehmer Möglichkeiten aufzeigen, wie der Bachverlauf wieder erlebbarer gemacht werden kann.

Luftbild vom Freibadgelände

Wirtschaftliche Vorgaben

Bauabschnitte aufzeigen
Sollte die Umsetzung der Gesamtmaßnahme in Abschnitten vorgesehen sein, ist die Darstellung von sinnvollen Bauabschnitten erforderlich.

Kaufpreisangebot
Für die Wettbewerbsfläche im jetzigen Zustand erwartet die Stadt Coesfeld ein Mindestgebot in Höhe von 2,3 Mio EUR. Im Kaufpreisangebot
des Investors sind die Kosten für das Freimachen des Grundstücks inkl. Abriss der vorhandenen baulichen Anlagen, die notwendigen Erschließungsleistungen
und die Bauleitplanung zu berücksichtigen.

Katasterkarte mit dem zu bebauuenden Grundstück

Ausloberin
Ausloberin des Investorenwettbewerbes nach RAW 2004 ist die Stadt Coesfeld, Markt 8, 48653 Coesfeld.

Wettbewerbsart
Vorgegeben ist ein begrenzter Wettbewerb nach RAW 2004 (Regeln für die Auslobung von Wettbewerben) mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren
zur Auswahl von 7 Teilnehmern. Die Auswahl der 7 Teilnehmer erfolgt durch ein Auswahlgremium. Der Durchführung des Wettbewerbes
liegen die RAW 2004 verbindlich zu Grunde. Die Übereinstimmung der Auslobung mit den RAW 2004 ist vom zuständigen Wettbewerbsausschuss
der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen unter der Registriernummer W 33/04 bestätigt worden.
Mit ihrer Teilnahme am Wettbewerb erkennen die Teilnehmer/-innen den Inhalt dieser Auslobung an.

Zulassungsbereich
Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und die Schweiz sowie Mitgliedsstaaten des WTO-Dienstleistungsabkommens.
Die Wettbewerbssprache ist deutsch.

Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt ist ausschließlich eine Arbeitsgemeinschaft aus Architekten und/oder Stadtplaner mit einem Landschaftsarchitekten und
einem Investor. Teilnahmeberichtigt sind:

Natürliche Personen, die am Tage der Auslobung
- zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in und/oder Stadtplaner   bzw. Landschaftsarchitekt mit Eintragung der Beschäftigungsart
  Architekt und/oder Stadtplaner bzw. Landschaftsarchitekt berechtigt sind und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind;
- die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in und/oder Stadtplaner bzw. Landschaftsarchitekt nach § 2 BauKaG
  NRW und Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls
  Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist, haben,
- zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in und/oder Stadtplaner bzw. Landschaftsarchitekt nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates
  berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich
  nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie.

Juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Geschäftssitz im Zulassungsbereich
- zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen und
- der/die bevollmächtigte Vertreter/in der Gesellschaft und der/die Verfasser/in der Wettbewerbsarbeit erfüllen die fachlichen Anforderungen,
  die an natürliche Personen gestellt sind.

Wer am Tage der Auslobung bei einer Teilnehmerin oder einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter/in an dessen
Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt
sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern/innen. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter/innen, die
an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben
den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. Fachberater, Sonderfachleute etc. unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Die Besetzungen der Arbeitsgemeinschaften dürfen nicht im Verlauf des Verfahrens verändert werden.
Die Investoren müssen bis zum 2. November 2004 einen Kostenbeitrag (für Bearbeitungshonorare und Preisgelder) in Höhe von 2.000 EUR
(brutto) auf das Treuhänderkonto Nr. 45009008 (Empfängerin: Stadtkasse Coesfeld) bei der Sparkasse Coesfeld (BLZ: 401 545 30) unter Angabe
des Verwendungszweckes "Wohnpark" einzahlen.

Teamarbeit mit InvestorenDie Ausloberin fordert eine Zusammenarbeit der Architekten und/oder Stadtplaner und Landschaftsarchitekten mit Investoren.

Akteure
Preisgericht
- Prof. Christa Reicher, Aachen
- Prof. Franz Pesch, Herdecke
- Holger Haag, Heidelberg
- Thomas Backes, Coesfeld
- N.N., CDU-Fraktion der Stadt Coesfeld
- N.N., SPD-Fraktion der Stadt Coesfeld
- N.N., FDP-Fraktion der Stadt Coesfeld
- N.N., Bündnis 90/Die Grünen Stadt Coesfeld

Stellvertretendes Preisgericht
- Regina Leipertz, Köln
- Uwe Manteuffel, Stadt Coesfeld
- N.N., CDU-Fraktion der Stadt Coesfeld
- N.N., SPD-Fraktion der Stadt Coesfeld
- N.N., FDP-Fraktion der Stadt Coesfeld
- N.N., Bündnis 90/Die Grünen Stadt Coesfeld

Auswahlgremium
- Heinz Öhmann, Bürgermeister der Stadt Coesfeld
- Michael Maas, Münster
- N.N., Politik Stadt Coesfeld

Vorprüfung
- Martin Richter, Matthias Hallekamp, Holger Ludorf, Burkhard Erdelkamp, Stadt Coesfeld

Die Ausloberin behält sich vor, weitere Berater und Vorprüfer zu benennen.

Bewerbungsverfahren
Als Bewerbungsunterlagen sind zwingend von den einzelnen Teilnehmern der Arbeitsgemeinschaften die unter dieser Internetadresse
abrufbaren Vordrucke einzureichen Andere als die geforderten Bewerbungsunterlagen werden nicht zugelassen.
Weitere als die geforderten Unterlagen werden dem Auswahlgremium nicht vorgelegt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt
und verbleiben bei der Ausloberin.

Bonitätsprüfung
Bestandteil der Bewerbungsunterlagen ist eine Bonitätsprüfung des Investors. Im Rahmen dieser Prüfung wird die wirtschaftliche Leitungsfähigkeit
des Investors überprüft. Die Kosten dieser Prüfung sind vom Bewerber zu tragen. Der verbindliche Vordruck zu dieser Bonitätsprüfung
ist unter dieser Internetadresse abrufbar.

Abgabetermin der Bewerbungsunterlagen
Die Arbeiten sind vollständig bis zum Freitag, 15. Oktober 2004, 16.00 Uhr persönlich (oder per Post/Kurierdienst, es gilt nicht der Poststempel)
einzureichen. Abgabeort ist das Bürgerbüro der Stadt Coesfeld, Markt 8,
48653 Coesfeld.

Wettbewerbsleistungen
Die Arbeiten müssen auf 3 Plänen auf Kappa-Karton im Format 90 cm x 90 cm (zwingende Vorgabe) abgegeben werden.

Plan 1 | Stadträumliches Konzept

Stadträumliches Konzept mit Aussagen mindestens zur städtebaulichen Grundstruktur, Verteilung der Baukörper, verkehrlichen Erschließung
und Grünstrukturen. Der Plan soll weiterhin Aussagen zur stadträumlichen Verknüpfung des Wettbewerbsgebietes mit der Stadt machen.
Maßstab 1: 500

Plan 2 | Detailplan Grundrisse, Schnitte, Ansichten

Darstellung exemplarischer Grundrisse der baulichen Anlagen, aussagekräftige Ansichten und Schnitte.
Maßstab 1: 200

Plan 3 | Detailplan

Detailplan zur Verdeutlichung der prägenden Aussage des Wettbewerbsbeitrags in freier Darstellung. Ohne Maßstab

Städtebauliches Modell

Städtebauliches Modell (Maßstab 1: 500), gemäß Modelleinsatzplatte

Sonstige Leistungen

- Textliche Erläuterungen, begrenzt auf maximal 3 DIN A 4 Seiten
- Formblatt Kennwerte gemäß Vordruck aus dem Downloadbereich
- 1 Satz Vorprüfpläne mit farbiger Kennzeichnung der Flächenwerte
  (Farben analog zum Formblatt Kennwerte)
- Verbindliches Kaufpreisangebot, anonym (gemäß Formblatt „Kaufpreisangebot")
- Verfassererklärung und Kaupreisangebot (gemäß Formblatt „Verfassererklärung")
  in einem undurchsichtigen, verschlossenen Umschlag
- Alle Plan- und Bilddaten in Originalgröße mit mindestens 300 dpi
  Auflösung als .tif oder.jpg Datei auf einer CD

Rückfragen
Rückfragen zum Verfahren und zur Aufgabenstellung können schriftlich bis zum Montag, 8. November 2004 an die Stadt Coesfeld, Fachbereich
Planung, Bauordnung und Verkehr gerichtet werden. Am 10. November 2004 findet im Rathaus der Stadt Coesfeld, Markt 8, 48653
Coesfeld, Großer Ratssaal ein Rückfragenkolloquium statt. Das Protokoll wird Bestandteil der Auslobung und an alle Beteiligte verschickt.

Anonymität und Kennzeichnung der Arbeiten
Die Wettbewerbsbeiträge sind anonym einzureichen. Die einzureichenden Leistungen in Form der 3 Blattformate sowie die Vorprüfpläne sind
in allen Teilen durch eine Kennzahl bestehend aus sechs arabischen Ziffern in der rechten oberen Ecke zu kennzeichnen. Alle weiteren Schriftstücke
sowie die CD sind ebenfalls mit dieser Kennzahl zu versehen.

Abgabetermin der Wettbewerbsbeiträge
Die Wettbewerbsunterlagen sind vollständig bis zum Dienstag, 21. Dezember 2004, 16.00 Uhr persönlich (oder per Post/Kurierdienst, es gilt nicht der Poststempel)
einzureichen. Abgabeort ist die Stadt Coesfeld, Fachbereich Planung, Bauordnung und Verkehr, Martin Richter, Raum 308, Markt 8,
48653 Coesfeld.

Bewertungskriterien
- Grundidee und städtebaulich-freiraumplanerische Einbindung
- Nutzungskonzept
- Identitätsbildung und Gestaltungsqualität
- Verteilung der Baumassen und Maßstäblichkeit
- Gliederung, Orientierbarkeit und Übersichtlichkeit
- Berücksichtigung der verkehrlichen Vorgaben
- Wirtschaftlichkeit des Nutzungskonzeptes
- Kaufpreisangebot
- Erschließung und Unterbringung des ruhenden Verkehrs
- Gestalt- und Nutzungsqualität der öffentlichen und privaten Freiflächen

Preisgelder
Für den Wettbewerb nach RAW 2004 steht insgesamt eine Wettbewerbssumme von 20.000 EUR zur Verfügung (inkl. Mehrwertsteuer). Jedes
teilnehmende und zur Beurteilung zugelassene Team, das die vollständigen Wettbewerbsleitungen erbringt, erhält ein Bearbeitungshonorar
von 1.500 EUR (inkl. Mehrwertsteuer). Zusätzlich werden Preisgelder in einer Gesamthöhe von 11.000 EUR ausgelobt. Die Preise gliedern
sich folgendermaßen auf:
1. Preis 5.000 Euro
2. Preis 3.000 Euro
3. Preis 1.500 Euro
Das Preisgericht kann im Rahmen der Preisgerichtssitzung über einen einstimmigen Beschluß eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme
beschließen. Gehen weniger als die verlangten sieben Kostenbeiträge der Investoren ein, reduziert sich das insgesamt ausgelobte Preisgelder
anteilig (je fehlenden Beitrag um 1.500 EUR).

Weitere Beauftragung
Mit dem zur beabsichtigten Umsetzung des Vorhabens durch den Rat der Stadt Coesfeld ausgewählten Investor/Preisträger wird die Stadt
Coesfeld unverzüglich Verhandlungen bzgl. des weiteren Vorgehens und des Grundstücksverkaufs aufnehmen.
Die Überlassung des Grundstücks erfolgt unter der Voraussetzung, dass die zur Ausführung vorgesehene Wettbewerbsarbeit unter vollständiger
Wahrung des dem Verfasser zustehenden Urheberrechts realisiert wird. Hierbei sollen vorrangig die Interessen des Entwurfsverfassers gewahrt
werden. Zur Absicherung der Ausloberziele werden im Grundstücksüberlassungsvertrag Rücktrittsrechte für den Fall vorgesehen, dass der
entsprechende Entwurf nach Grundstücksüberlassung nicht zur Ausführung gelangt.

Eigentum und Urheberrecht
Die mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum der Ausloberin. Der Ausloberin steht das Recht der Erstveröffentlichung zu. Sie ist
berechtigt die eingereichten Arbeiten nach Abschluß des Verfahrens unter Angabe der Verfasser/-innen ohne weitere Prüfung zu veröffentlichen.
Die Urheberrechte, insbesondere der Schutz gegen Nachbau und das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe, vorbehaltlich der Veröffentlichung
durch die Ausloberin, bleiben den Verfassern erhalten.

Bekanntgabe der Ergebnisse
Allen Wettbewerbsteilnehmern, dem Preisgericht und dem Wettbewerbsausschuss wird das Ergebnis unverzüglich durch Zusendung des
Preisgerichtsprotokolls bekannt gegeben. Die Stadt Coesfeld wird alle Wettbewerbsbeiträge öffentlich ausstellen.

Verstöße
Die Entscheidungen des Preisgerichts sind endgültig. Sie unterliegen nicht der gerichtlichen Nachprüfung. Wenn Teilnehmer einen Verstoß
gegen das Preisgerichtsverfahren rügen wollen, müssen sie sich innerhalb von zehn Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls an die
Ausloberin wenden. Diese trifft ihre Entscheidung im Benehmen mit dem Wettbewerbsauschuss der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.

Termine

Terminübersicht