Halteverbotszone Loburger Straße
Allgemeines
Für die Loburger Straße und die Wertchenstraße soll eine Halteverbotszone (Verkehrszeichen 290 „Haltverbot für eine Zone) eingerichtet werden (Begründung des Fachbereiches 50 „Ordnung & Soziales“). Einbezogen in die Halteverbotszone wird die Winkelstraße bis zum Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches.
Mit Zusatzzeichen 1053-30 wird das Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt. Die Kennzeichnung erfolgt durch Markierungen auf der Fahrbahn. Dazu werden die in einzelnen Abschnitten der Loburger Straße bereits vorhandenen Stellplatzmarkierungen ergänzt.
In Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde (Fachbereich 50) ist vorgesehen, innerhalb der Halteverbotszone sämtliche heute vorhandenen Halteverbotsbeschilderungen zu entfernen.
Dies betrifft neben den eingeschränkten Halteverboten (Verkehrszeichen 286) auch alle absoluten Halteverbote (Verkehrszeichen 286).
Westlich des Bleichgrabens ist die Parkzeit mittels Parkscheibenregelung für drei Stellplätze auf eine Stunde begrenzt. Diese Regelung soll beibehalten werden.
Ge- und Verbote in Verbindung mit dem Zeichen 290
Hinweise zu den Lageplänen
Detailpläne
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Pläne zum Download
Kontakt
Stadt Coesfeld
Fachbereich Planung, Bauordnung, Verkehr
Holger Ludorf