(Rad-)Verkehrsplanung in Coesfeld

  • Verkehrspolitische Grundsatzbeschlüsse
     

    Am 16. September 2004 wurde im Rat der Stadt Coesfeld das verkehrliche Leitbild beschlossen. In diesem verkehrlichen Leitbild sind die Leitziele formuliert, die als inhaltliche Grundlage für die künftige verkehrliche Entwicklung Coesfelds zu verstehen sind. Bei künftigen Entscheidungen zu verkehrsrelevanten Fragestellungen in Coesfeld werden die im Leitbild formulierten Ziele zu Grunde gelegt.

    Der herausragenden Bedeutung des Fahrradverkehrs in Coesfeld wird bereits in der Formulierung der grundsätzlichen Ziele (Oberziele) Rechnung getragen. Insbesondere ist hier hervorzuheben, dass sich der motorisierte Individualverkehr innerhalb der Innenstadt den Ansprüchen von Fußgängern und Radfahrern unterzuordnen hat.

    Hinsichtlich des Fuß- und Radverkehrs werden im Leitbild die folgenden Unterziele definiert:

    • Die Erreichbarkeit von Zielen innerhalb Coesfelds ist durch ein geschlossenes und ausreichend dimensioniertes Wegenetz für Fußgänger und Radfahrer zu gewährleisten.
    • Die sichere, komfortable Überquerbarkeit des Hauptstraßennetzes und die Barrierefreiheit ist für Fußgänger und Radfahrer zu gewährleisten.
    • Innerhalb der Innenstadt ist eine gute Orientierung für Fußgänger und Radfahrer sicherzustellen.
    • In der Innenstadt und am Innenstadtrand ist ein ausreichendes Stellplatzangebot für Radfahrer sicherzustellen.
    • In der Fußgängerzone und auf dem Marktplatz ist der Radverkehr im gegenwärtigen Umfang weiterhin zu ermöglichen.
    • Eine Aufnahme der Stadt Coesfeld in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte ist anzustreben.

Lesen Sie hier das Leitbild im PDF-Format

  • Vorliegende Planungskonzepte

Die Radverkehrsplanung hat in Coesfeld Tradition. Innerhalb der planenden Verwaltung besitzt sie eine herausragende Bedeutung. Bereits in den 80er Jahren wurde ein Radwegekonzept zur Förderung des Radverkehrs aufgestellt. Hierauf aufbauend wurden in den letzten Jahren zahlreiche Untersuchungen zum Radverkehr erarbeitet. Zu nennen sind hier insbesondere:

  • Radwegekonzept Stufe 1 (1998)

Veranlasst durch die Novellierung der StVO mit Wirkung zum 1.09.1997 hat die Stadt Coesfeld ein Radwegekonzept erarbeiten lassen. Im Rahmen dieses Konzeptes wurde geprüft, inwieweit die vorhandenen Radverkehrsanlagen in Coesfeld den Vorgaben der 24. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Fahrradnovelle) entsprachen. Ausgehend hiervon wurden insbesondere Maßnahmen zur Neu- und Umbeschilderung der bestehenden Radverkehrsanlagen vorgeschlagen. Darüber hinaus wurden an zahlreichen Knotenpunkten Maßnahmen zur Sicherung des Radverkehrs empfohlen. Hierbei handelte es sich um die Markierung von Furten oder um die Installation von Zusatzschildern „Radverkehr kreuzt aus beiden Richtungen“.

Darüber hinaus wurden auch bauliche Maßnahmen sowie Markierungsmaßnahmen vorgeschlagen.

  • Radwegekonzept Stufe 2 (1999)

In der Stufe 2 des Radwegekonzeptes erfolgte eine netzweite Betrachtung des Radverkehrs. Dabei wurden auch Maßnahmen vorgeschlagen, die in erster Linie auf den Komfort für den Radfahrer abzielen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen wurden in eine Prioritätenreihung eingeordnet.

Bei den Maßnahmen der 1. Priorität handelte sich um Maßnahmen zur Beseitigung von Unfallhäufungsstellen, zur Schließung von Lücken im Netz der Hauptrouten, zur Beseitigung schwerwiegender Qualitätsmängel im Netz der Hauptrouten oder um kostengünstige Maßnahmen zur Verbesserung der Befahrbarkeit der Nebenrouten bzw. des sonstigen Erschließungsnetzes.

In die 2. Priorität wurden Maßnahmen zur Schließung von Lücken im Netz der Nebenrouten, zur Beseitigung von Qualitätsmängeln im Netz der Hauptrouten und zur Beseitigung schwerwiegender Qualitätsmängel im Netz der Nebenrouten eingeordnet.

Das Maßnahmenspektrum reicht von der Freigabe von Straßen entgegen der Einbahnstraße für Radfahrer, über Geschwindigkeitsreduktion, Ausweisung von Fahrradstraßen, Markierung von Schutzstreifen und Installation von Schutzinseln, Öffnung von Busspuren für den Radverkehr bis hin zu Gehwegsverbreiterungen und Ersetzen der Sperrbügel durch Pfosten.

In der Anlage 4 sind die einzelnen Maßnahmen mit dem Stand der Umsetzung dokumentiert.

  • Radwegekonzept: Umgestaltung der Daruper Straße – Schutzstreifen (2000)

Die Daruper Straße verfügt heute über beidseitige gemeinsame Geh- und Radwege. Durch die Anlage von Schutzstreifen wird der Radverkehr auf der Straße geführt und vom Fußgängerverkehr getrennt.

  • Machbarkeitsstudie Fahrradstraße Wallring (2000)

Von Seiten der Stadt Coesfeld wird die Umwidmung des Wallrings in eine Fahrradstraße angestrebt. Die Fahrbahn soll dann primär dem Radverkehr zur Verfügung gestellt werden. Anderer Fahrzeugverkehr kann in Ausnahmesituationen zugelassen werden. Der Wallring in Coesfeld dient bereits heute der Aufnahme und der Verteilung der Quell- und Zielverkehre der Innenstadt sowie der Aufnahme des Durchgangsverkehrs. Er stellt somit eine Verbindung zwischen den Radverkehrsanlagen im Zuge der Radialstraßen dar.

Im Jahr 2000 wurde eine Untersuchung beauftragt, die sich insbesondere mit den Knotenpunkten der Wallanlage beschäftigte und Empfehlungen zur optimalen Gestaltung im Sinne einer sicheren und komfortablen Radverkehrsführung geben sollte. Die vorliegenden Empfehlungen wurden bereits umgesetzt, gleichzeitig wurden die sanierungsbedürftigen Abschnitte der Wallanlage umgestaltet, so dass die Voraussetzungen für die Ausweisung einer Fahrradstraße nunmehr vorliegen.

  • Radwegekonzept - Sofortmaßnahmen (Schutzstreifenkonzept K 46) (2000)

Ziel dieser Untersuchung war die Entwicklung von kostengünstigen Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrssituation in Coesfeld. Das Konzept sieht die Markierung  von Schutzstreifen im Verlauf der K 46 von der Sökelandstraße bis zur Daruper Straße vor. Aufgrund des engen Straßenquerschnitts ist die Anlage von baulichen Radwegen nicht möglich.

  • Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Lette

Im Zuge der Ortsdurchfahrt Lette fehlen in weiten Abschnitten Radverkehrsanlagen. Nach dem Bau der Ortsumgehung Lette und Abstufung der alten Ortsdurchfahrt bieten sich Möglichkeiten, die Situation für den Radverkehr deutlich zu verbessern. Das Planungskonzept sieht die Anlage von beidseitigen Radwegen im Verlauf der gesamten Ortsdurchfahrt Lette vor.

Link zum Thema OD Lette

  • Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Coesfeld

Im Jahr 2006 wurde der Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Coesfeld fertig gestellt. Bezogen auf den Radverkehr sind neben den Zielen des verkehrlichen Leitbildes auch die künftigen Planungsempfehlungen dokumentiert. Diese Planungsempfehlungen basieren im erheblichen Umfang auf den Empfehlungen der Radwegekonzepte, gehen jedoch über diese Empfehlungen hinaus. 

Link zum VEP der Stadt Coesfeld

 

  • Maßnahmen in der Umsetzung bzw. in der konkreten Planung
  • Radwegekonzept K 46 in Coesfeld

Die Planungskonzepte „Schutzstreifenkonzept K 46“ und „Umgestaltung Daruper Straße“ wurden zusammengefasst und werden derzeit gemeinsam mit der Umgestaltung der Borkener Straße im Rahmen der Maßnahme „Radwegekonzept K 46 in Coesfeld“ umgesetzt. Die Maßnahme wird im Rahmen der Förderrichtlinien Stadtverkehr – Kommunaler Radwegebau (GVFG) durch das Land gefördert. Die Baumaßnahme wird durch den Kreis Coesfeld als Straßenbaulastträger durchgeführt, die Finanzierung des Eigenanteils sowie der nicht förderfähigen Kosten erfolgt durch die Stadt. Im Rahmen der Maßnahme werden Radwege und Querungshilfen an der Borkener Straße geschaffen sowie Schutzstreifen für Radfahrer auf der K 46 im Abschnitt Gerichtsring bis Daruper Straße markiert.

  • Radwegeergänzung an der Dülmener Straße

Auf der westlichen Seite der Dülmener Straße zwischen dem Konrad-Adenauer-Ring und der Einmündung Baurat-Wolters-Straße ist das Radwegenetz unterbrochen. Das vorliegende Planungskonzept sieht die Anlage eines Radfahrstreifens in Verbindung mit Querungshilfen im Einmündungsbereich vor. Der Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen der Stadt Coesfeld hat beschlossen, auf Grundlage der Planung einen Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm Stadtverkehr – Kommunaler Radwegebau (GVFG) zu stellen. Auch hier würde die Stadt Coesfeld aufgrund einer Vereinbarung des Kreises und der kreisangehörigen Gemeinden den Eigenanteil sowie die nicht förderfähigen Kosten tragen.

  • Flächenhafte Verkehrsberuhigung

Ein wesentliches Ziel der Verkehrspolitik der Stadt Coesfeld ist es, alle Wohngebiete abseits der Vorfahrtstraßen als Tempo 30-Zone bzw. als verkehrsberuhigte Bereiche auszuweisen. Neben der Anlage von Fußgänger- und Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen ist dies ein wesentliches Mittel, um die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen. Nach der Novellierung der Straßenverkehrsordnung vom 11.12.2000 wird die Ausweisung von Tempo 30-Zonen mit hoher Priorität vorangetrieben. Dies findet auch seinen Niederschlag im Verkehrsentwicklungsplan. Hier ist die flächenhafte Verkehrsberuhigung als besonders empfohlene und vorrangig umzusetzende Maßnahme eingestuft.

  • Fahrradstation

Derzeit führt die Stadt Coesfeld intensive Gespräche mit der DB AG und dem Verein für interkulturelle Begegnungsprojekte IBP über die zukünftige Nutzung des Bahnhofsgebäudes. Neben einem Cafe und einem Besucherzentrum möchte der IBP eine Fahrradstation in den Räumen des Bahnhofsgebäudes betreiben. Alternativ zur Fahrradstation wird auch die Realisierung eines Fahrradparkhauses geprüft, welches durch die Stadt betrieben würde. Eine Projektgruppe unter Beteiligung des ADFC Landesverbandes NRW arbeitet intensiv an der Realisierung der Fahrradstation bzw. des Fahrradparkhauses.

 

Link zur Übersicht der flächenhaften Verkehrsberuhigung

 

  • Bereits realisierte Maßnahmen
  • Baulich

  • Ausbau der Wallanlagen als Fahrradring um die Innenstadt (2002 bis 2004) gemäß Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Planen und Bauen vom 24.10.2001
  • Ausbau der Radwege am Druffelsweg
  • Ausbau des Knotenpunktes Holtwicker Straße / Viehtor mit Anlage eines Radfahrstreifens in der Kleinen Viehstraße (Fahren entgegen der Einbahnstraße)
  • Bau des Radweges an der K 12 – Isfelder Weg (2006)
  • Umgestaltung der Loburger Straße unter besonderer Berücksichtigung des Fuß- und Radverkehrs
  • Ordnungsrechtlich

  • Umsetzung der ersten Stufe des Radwegekonzeptes
  • Freigabe der Fußgängerzonen für den Radverkehr
  • Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr gemäß Radwegekonzept (Kleine Viehstraße, Abt-Molitor-Straße, Mittelstraße, Gartenstraße, Köbbinghof, Pumpengasse, Davidstraße)
  • Freigabe des Bussonderfahrstreifens in der Sökelandstraße für Radfahrer (2002)
  • Anordnung von Tempo 30-Zonen
  • Wegweisung

  • Im Rahmen des Radwegenetzes „Radelpark Münsterland“ wurden die Radrouten auch auf dem Gebiet der Stadt Coesfeld als Teil der landesweiten Radverkehrsnetzes NRW mit Pfeil- und Zwischenwegweisern beschildert.
  • Coesfeld bietet fünf örtliche Fahrradrouten an, den Anna-Katharina-Emmerick-Weg, die Radrundwege F1, F2 und F3 sowie die Windmühlenroute im Ortsteil Lette. Diese sind in der Örtlichkeit ausgeschildert.

 

  • Verknüpfung des ÖPNV mit dem Radverkehr

  • Bau einer B&R-Anlage am Bahnhof

Diese Anlage soll in eine zukünftige Fahrradstation integriert werden.

  • Bau von Buskaps an der Daruper Straße in Verbindung mit Radabstellanlagen

Hierdurch ist ein problemloser Umstieg von Fahrrad auf Bus gewährleistet. Die Buskaps werden von der Regionalbuslinie RB62 angefahren. Sie wurden so ausgebildet, dass in Verbindung mit Niederflurbussen ein niveaugleicher Einstieg möglich ist.

  • Bau von Radabstellanlagen

Die Empfehlungen des Radwegekonzeptes für Sammelabstellanlagen für den ruhenden Radverkehr wurden in der Vergangenheit umgesetzt. Zusätzlich wurde eine überdachte Abstellanlage zwischen Davidstraße und Poststraße geschaffen. Weitere Abstellanlagen geringerer Kapazität wurden an den Schnittstellen der Fußgängerzone mit den Einfallstraßen errichtet.

  • Berücksichtigung des Radverkehrs in der Signaltechnik

Hier ist als Besonderheit insbesondere das Rundum-Grün für Radfahrer und Fußgänger an den Knotenpunkten Gerichtsring / Borkener Straße und Gerichtsring / Rekener Straße zu nennen.

 

  • Zukünftige Radverkehrsplanung

Die Planungen für den Radverkehr sind im Maßnahmenplan des Verkehrsentwicklungsplans aufgeführt. Das Maßnahmenspektrum beinhaltet neben der Schließung von Lücken im Radwegenetz auch punktuelle Verbesserungen im bestehenden Radwegenetz.

Tabellarische Auflistung der geplanten Maßnahmen

Grafische Darstellung der Maßnahmen in Coesfeld

Grafische Darstellung der Maßnahmen in Lette

 

 

 

Kontakt

Stadt Coesfeld
Fachbereich Planung, Bauordnung, Verkehr
Holger Ludorf
02541/939-1306
holger.ludorfatcoesfeld.de