Bebauungsplan Nr. 168 "Wohnquartier zwischen Holtwicker Straße und Völkers Röttchen"

Veröffentlichung des Planentwurfs und Informationsveranstaltung

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Abbildung 1: Auszug Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (Geltungsbereich des Bebauungsplans ist hier schwarz hervorgehoben), © Kreis Coesfeld (2021) Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (www.govdata.de\dl-de\by-2-0)

Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 168 "Wohnquartier zwischen Holtwicker Straße und Völkers Röttchen" mit seiner Begründung ist von Donnerstag, den 28. September, bis einschließlich zum 30. Oktober online auf der Website der Stadt Coesfeld https://www.coesfeld.de/planung.  Sämtliche Unterlagen können außerdem auch als zusätzliches Informationsangebot in Papierform bei der Stadtverwaltung Coesfeld, Markt 8, 48653 Coesfeld eingesehen werden. Dafür oder zur Erläuterung der Planung wird um vorherige Terminabstimmung gebeten mit Nicole Pöppelmann, Telefon (02541) 939-1807, E-Mail: nicole.poeppelmann@coesfeld.de. Außerdem sind interessierte Bürger eingeladen am Donnerstag, 05.10.2023 um 18 Uhr in den Sitzungssaal des Rathauses (Markt 8) zu kommen. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung werden Vertreter der Stadtverwaltung Auskunft zum Bebauungsplanentwurf geben.

 

Nach der sogenannten Digitalisierungsnovelle des Baugesetzbuchs wird auch seitens des Gesetzgebers darum gebeten, Stellungnahmen elektronisch zu übermitteln. Bis zum Ende der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen vorzugsweise über ein Online-Formular auf der angegebenen Internetseite abgegeben werden. Bei Bedarf ist es auch möglich, die Stellungnahme beispielsweise per E-Mail an bauleitplanung@coesfeld.de oder beispielsweise in gedruckter Form oder mündlich (zur Niederschrift) abzugeben. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können gegebenenfalls nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Zum Thema Bebauungsplan Nr. 168 "Wohnquartier zwischen Holtwicker Straße und Völkers Röttchen"

Im April 2022 hatte der Rat der Stadt beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 168 "Wohnquartier zwischen Holtwicker Straße und Völkers Röttchen" aufzustellen und das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) durchzuführen.

Das Bebauungsplangebiet befindet sich etwa 750 m nördlich der Stadtmitte Coesfelds. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 168 "Wohnquartier zwischen Holtwicker Straße und Völkers Röttchen" verfolgt die Stadt Coesfeld das Ziel, städtebauliche Fehlentwicklungen in diesem Wohngebiet mit Ein- bis Zweifamilienhäusern zu vermeiden. Die Zulässigkeit von Vorhaben in diesem Gebiet werden zurzeit nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) beurteilt.

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