Ehrenamtliche Vormundschaften für Minderjährige auch in Coesfeld gesucht

SkF bietet Infoveranstaltung an am Mittwoch (17.01.)

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Ein junger Mann im Pullover mit Dreitagebart
Philipp Sattler ist einer der Ansprechpartner beim SkF und informiert über ehrenamtliche Vormundschaften auch in Coesfeld.

Im Bereich des Coesfelder Jugendamtes werden, wie im ganzen Kreisgebiet, engagierte Menschen gesucht, die bereit sind, ein ganz besonderes Ehrenamt zu übernehmen, nämlich die Vormundschaft/Pflegschaft für Minderjährige.

Der Sozialdienst katholischer Frauen übernimmt im Auftrag der drei Jugendämter im Kreis Coesfeld die Vorbereitung und Schulung Interessierter und bietet in Coesfeld eine unverbindliche Informationsveranstaltung an: Mittwoch, 17.01.2024, 15.30 bis 17.00 Uhr, Ort der Veranstaltung: SkF e.V. Dülmen, Standort Coesfeld, Neustraße 8, 48653 Coesfeld.

„Es ist erfüllend, sich um junge Menschen zu kümmern, die einen nicht so guten Start ins Leben hatten“, erläutert Dorothee Heitz, Leiterin des städtischen Jugendamtes. Auch für junge Geflüchtete, die noch minderjährig sind, können ehrenamtliche Vormundschaften eingerichtet werden. Eigentlich sieht das Gesetz vor, dass Vormünder vorrangig aus dem Umfeld der jungen Menschen kommen sollen und das Jugendamt nur nachrangig diese Rolle ausfüllt. Diesem gesetzlichen Anspruch können die Jugendämter aktuell kaum gerecht werden – denn es fehlt an freiwilligen Vormundschaften.

Pressemeldung des SkF vom 13.12.23:

Der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Dülmen (SkF e.V. Dülmen) sucht im Kreisgebiet Coesfeld 
engagierte Bürgerinnen und Bürger, die eine Vormundschaft oder Pflegschaft für Minderjährige im 
Ehrenamt übernehmen möchten und bietet mehrere Infoveranstaltungen für Interessierte an. 

Die meisten Menschen haben schonmal den Begriff Vormundschaft gehört und haben eine grobe Vorstellung davon. Häufig wird der Begriff Vormundschaft mit einer rechtlichen Betreuung verwechselt. 
Im Gegensatz zu einer rechtlichen Betreuung handelt es sich bei Vormundschaften jedoch ausschließlich um die Übernahme der rechtlichen Verantwortung für Kinder und Jugendliche. Bei Erreichen der 
Volljährigkeit endet eine Vormundschaft automatisch. 
Eine Vormundschaft wird angeregt, wenn Eltern aufgrund von Tod, Krankheit oder Erziehungsunfähigkeit die elterliche Sorge nicht ausüben können. Dann bestellt das Familiengericht für Minderjährige 
eine/n Vormund/in oder Pfleger/in. Auch für unbegleitete minderjährige Geflüchtete, die ohne Elternteil nach Deutschland einreisen, wird ein/e Vormund/in bestimmt. 
Der/Die Vormund/in oder Pfleger/in ist dann gesetzlicher Vertreter des jungen Menschen und regelt 
alle Angelegenheiten, die die elterliche Sorge betreffen. Darunter fallen unter anderem dessen Aufenthalt und Unterbringung, die Gesundheits- und Vermögenssorge, Erbangelegenheiten oder Umgangsregelungen mit leiblichen Eltern. Er/Sie kooperiert eng mit Einrichtungen, Schulen, Ärzten/innen, 
dem Jugendamt und anderen Behörden und Beteiligten. Der/Die Vormund/in oder Pfleger/in muss 
aber auch Kontakt zu dem jungen Menschen halten und eine persönliche Beziehung aufbauen. Er vertritt ihn im Asylverfahren, wirkt bei der Hilfeplanung des Jugendamts mit, regelt schulische Angelegenheiten und entwickelt eine berufliche Perspektive oder hilft bei anderen Herausforderungen des täglichen Lebens.
Die ehrenamtliche Vormundschaft/Pflegschaft ist ein ganz besonderes Ehrenamt. 
Für die drei Jugendämter der Städte Coesfeld und Dülmen sowie des Kreises Coesfeld sucht der SkF e.V. Dülmen engagierte Menschen und bietet Anfang des Jahres 2024 erneut unverbindlicheInfoveranstaltungen an unterschiedlichen Orten und an unterschiedlichen Terminen an, damit möglichst viele interessierte Bürger im Kreis Coesfeld erreicht werden können:

17.01.2024, 15:30 -17:00 Uhr, Ort der Veranstaltung: SkF e.V. Dülmen, Standort Coesfeld,
 Neustraße 8, 48653 Coesfeld
28.02.2024, 15:30 -17:00 Uhr, Ort der Veranstaltung: SkF e.V. Lüdinghausen, 
 Liudostraße 13, 59348 Lüdinghausen

Eine neue Schulungsreihe beginnt ab dem 06.03.2024: 
Erster Termin der Schulung: 06. März 2024 um 16.00 Uhr im Beratungszentrum des SkF e.V. Dülmen, 
Kapellenweg 77. Weitere Schulungstermine werden mit den Teilnehmer/innen abgestimmt.
Bei Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft werden die ehrenamtlichen Vormünder/innen 
in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben fortlaufend unterstützt und begleitet.
Seit dem 01.12.2023 ist Herr Sattler in den Fachbereich Ehrenamtliche Vormundschaften miteingestiegen. Herr Sattler ist 44 Jahre alt und arbeitet seit 2015 beim SkF Dülmen e.V. als Dipl. Sozialpädagoge/Dipl. Sozialarbeiter. Davon hat er über 7 Jahre selbst als Vormund gearbeitet und führte u.a. viele 
Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Außerdem ist Herr Sattler in der Allgemeinen Sozialberatung des SkF tätig.
Interessent/innen melden sich gerne in unserem Beratungszentrum:

Sozialdienst kath. Frauen e.V. Dülmen, Beratungszentrum
Kapellenweg 77
48249 Dülmen
Tel: 02594 - 89349-0

Ansprechpartner Ehrenamtliche Vormundschaften:

Philipp Sattler
Tel: 02594 - 89349-71
E-Mail: sattler@skf-duelmen.de

Sebastian Kraß
Tel: 02594 - 89349-62
E-Mail: kraß@skf-duelmen.de

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