Jetzt geht es um einen Bebauungsplan für das Kapuzinerquartier

Planungsrecht für das Innenstadt-Projekt

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Visualisierung 1: © ECO Plan & Co KG mit Henke Siassi Evers Architektur Bildunterzeile: Für das Kapuzinerquartier soll jetzt ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Im Investorenwettbewerb hatte es zwei hochwertige Entwürfe gegeben, die Jury hatte den Entwurf der ECO Plan & Co KG mit Henke Siassi Evers Architektur auf Platz 1 gesetzt.
Visualisierung 2: © Wohnungsbau- und Siedlungsgenossenschaft für den Kreis Coesfeld EG mit MS Plus Architekten

Auf dem städtischen Grundstück am Köbbinghof, wo früher die Martin-Luther-Schule war, und auf den angrenzenden Flächen des bisherigen evangelischen Gemeindehauses soll es mit dem „Kapuzinerquartier“ künftig eine neue Nutzung geben, für die zwei Coesfelder Investoren zusammen mit örtlichen Architekturbüros im letzten Jahr hochwertige Entwürfe erarbeitet hatten. Im Rahmen der Konzeptvergabe hatten sie Ideen für eine Weiterentwicklung der zentrumsnahen Fläche aufgezeigt.

Nun steht der nächste Schritt im Stadtrat an: Der Beschluss, einen Bebauungsplan aufzustellen. Das soll in den nächsten Sitzungen der Fachausschüsse und des Rates (hier am 22.02.) auf der Tagesordnung stehen.

„Wir wollen für dieses wichtige Innenstadt-Projekt einen sogenannten „projektbezogenen“ Angebotsbebauungsplan auf den Weg bringen. Dieser wird dann, durch weitere Verträge ergänzt, die Qualität des Entwurfes fixieren. Das Gesamtvorhaben soll, das wollen wir planungsrechtlich festlegen, möglichst nah dran sein an dem Entwurf, den unsere Jury positiv bewertet hatte“, sagt Bürgermeisterin Eliza Diekmann.

Zu  diesem Gesamtpaket gehören neben dem Bebauungsplan und einem begleitenden städtebaulichen Vertrag dann auch der Erbpachtvertag, den die Evangelische Kirchengemeinde gemeinsam mit der Stadt und der ECO.PLAN GmbH Co KG, derzeit verhandelt, und das gemeinsame Fundament für die bauliche Umsetzung des Projektes bilden wird.

„Wir schaffen mit dem Bebauungsplan den planungsrechtlichen Rahmen für ein Gesamtvorhaben, das in städtebaulicher und architektonischer Hinsicht so überzeugt wie die eingereichten Entwürfe, die übrigens beide absolut herausragende Lösungen erarbeitet haben: Auf einem hohen fachlichen, funktionalen und ästhetischen Niveau“, so die Bürgermeisterin.

Wie im Juryprotokoll zur Konzeptvergabe aufgeführt, sollen die im angeführten Beurteilungstext formulierten Kritikpunkte geprüfte werden. Im weiteren Verfahren ist vorgesehen, die überarbeitete Planung aufzuzeigen.

 

Zum Thema: Die beiden Investoren-Konzepte im Vergleich

Der Entwurf der ECO Plan & Co KG mit Henke Siassi Evers Architektur sieht einen Abriss der oberirdischen Gebäudesubstanz und Neubau als straßenbegleitendes Innenhof-Ensemble vor. Neben Wohnnutzungen sind gleichzeitig wohnähnliche und weitere Nutzungen wie z.B. die Psychosomatik für Kinder, Jugendliche und Familien sowie die Mira-Lobe-Schule, ein Gemeinschaftsbereich, das Gemeindebüro der evangelischen Kirchengemeinde und eine Sozialstation vorgesehen. Der zentrale Quartiershof, der mit einer fußläufigen Durchwegung vorgesehen ist, bliebe unbebaut.

Der Entwurf der Wohnungsbau- und Siedlungsgenossenschaft für den Kreis Coesfeld EG mit MS Plus Architekten sieht einen teilweisen Erhalt der Gebäude mit Anbau und Ergänzungen vor, in denen neben der Wohnnutzung u.a. ein Nachbarschaftstreff mit kleinem Café mit Pflegeberatungsbüro sowie das Gemeindebüro vorgesehen sind. Prägend sind die drei Punkthäuser im Innenbereich.

Wie es weitergeht:

Die Jury hat vorrangig den Städtebau in beiden Entwürfen bewertet und hat der Stadt und der Evangelischen Kirchengemeinde überlassen zu beurteilen, ob die Nutzungen, vor allem die Wohnen ergänzende, für die Innenstadt angemessen sind. Auch wenn die Verhandlungen noch nicht final abgeschlossen sind, soll der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan beschlossen werden, um Verzögerungen im Planverfahren zu vermeiden.

Sobald eine Einigung mit dem Investor geschaffen und überarbeitete Entwurfsunterlagen für das Bebauungsplanverfahren erarbeitet worden sind, können die Rechtsinhalte des Bebauungsplans festgelegt und die weiteren formellen Schritte im Planverfahren vorbereitet werden.

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