Schaffung von Planungsrecht für den Fietzengarten

Bürgerinformation am Dienstag 25.10.

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Bildunterschrift: Das im Plan markierte Gebiet am östlichen Stadtrand soll durch eine Flächennutzungsplanänderung städtebaulich geordnet werden

Am Dienstag, den 25.10. findet um 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, eine Bürgerversammlung zur 91. Flächennutzungsplanänderung, der Entwicklung des naturnahen Erholungsareals Fietzengarten und Angelteich, statt. Die Unterlagen sind schon vorher auf der Website der Stadt Coesfeld online zugänglich unter https://www.coesfeld.de/planung/bauleitplanung/aktuelle-bauleitplanverfahren/091 .

Die Planung kann außerdem telefonisch oder in einem zuvor vereinbarten Termin im Fachbereich Planung, Bauordnung, Verkehr erörtert werden. Ansprechpartner ist Ludger Schmitz, Tel. (02541) 939-1311, Mail: ludger.schmitz@coesfeld.de.

 

Zum Thema Flächennutzungsplanänderung für das Areal des Fietzengartens und des angrenzenden Angelteiches  

In seiner Sitzung vom 17.02.2022 hat der Rat der Stadt Coesfeld beschlossen, die 91. Änderung des Flächennutzungsplans aufzustellen und die Öffentlichkeit frühzeitig zu beteiligen. Seit Jahrzehnten betreiben die Eigentümer der Flurstücke 209 und 124, Flur 45, in Harle im Außenbereich nördlich der abgebundenen ehemaligen Bundesstraße 67 Coesfeld-Münster und direkt am Honigbach einen Angelteich. Parallel zu dieser Nutzung ist eine Neuausrichtung des übrigen Geländes als Naherholungsbereich mit Konzentration auf Fahrradkunden und den Tagesbetrieb befristet eingeleitet worden. Diese Entwicklung soll nun rechtlich für eine Dauernutzung angelegt werden, wofür im ersten Schritt eine Flächennutzungsplanänderung notwendig ist, sodass eine Baugenehmigung erteilt werden kann.

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