Betreff
Kenntnisnahme nicht erheblicher überplanmäßiger Ausgaben gemäß § 82 GO NRW sowie einer nicht erheblichen außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gemäß § 84 GO NRWDer Rat nimmt die in der der Einladung beigefügten Aufstellung enthaltenen nicht erheblichen überplanmäßigen Ausgaben sowie die außerplanmäßig bereitgestellte Verpflichtungsermächtigung zur Kenntnis.
Vorlage
V/2003/251
Art
V