Barrierefreiheit

Die Internetseiten der Stadt Coesfeld sollen möglichst barrierefrei sein. Darum verbessern wir Schritt für Schritt die Nutzerfreundlichkeit. Wir orientieren uns dabei an den Richtlinien des WCAG.  

Bedienhilfen und Lesehilfen nutzen

Die beschriebenen Maßnahmen funktionieren in den meisten Browsern und Betriebssystemen. Auch auf vielen anderen Internetseiten funktionieren diese Maßnahmen.

Schriftgröße anpassen

Schriftgröße anpassen in Windows

  • Zum Vergrößern der Schrift drücken Sie bitte die Tasten "STRG" und "+" (Plus).
  • Zum Verkleinern der Schrift drücken Sie bitte die Tasten "STRG" und "-" (Minus).
  • Um wieder die normale Schriftgröße einzustellen drücken Sie bitte "STRG" und "0" (Null).
  • Wenn Sie eine Maus mit Mausrad haben, können Sie die Schriftgröße auch durch Gedrückthalten der "STRG"-Taste und gleichzeitiges Drehen des Mausrades verändern.

Schriftgröße anpassen in MacOS

  • Zum Vergrößern der Schrift drücken Sie bitte die Tasten "CMD" und "+" (Plus).
  • Zum Verkleinern der Schrift drücken Sie bitte die Tasten "CMD" und "-" (Minus).
  • Um wieder die normale Schriftgröße einzustellen drücken Sie bitte "CMD" und "0" (Null).
  • Wenn Sie eine Maus mit Mausrad haben, können Sie die Schriftgröße auch durch Gedrückthalten der "CMD"-Taste und gleichzeitiges Drehen des Mausrades verändern.

Tastatursteuerung

  • Die einzelnen Links der Hauptnavigation und alle weiteren Links jeder Seite können Sie ohne Maus durch mehrfaches Drücken der "Tab"-Taste anwählen.
  • Durch gleichzeitiges Drücken von "Tab" und "Shift" springen Sie je einen Link zurück.
  • Um einen angewählten Link zu öffnen drücken Sie die "Enter"-Taste
  • Das Untermenü eines angewählten Links in der Hauptnavigation öffnen Sie durch Drücken der "Enter"-Taste.
  • Innerhalb der Seiten können Sie mit Hilfe der Pfeiltasten nach oben und nach unten scrollen.

Elektronisch vorlesen lassen

  • Bilder und Grafiken werden von unserem Redaktions-Team mit Alt-Texten versehen, die den Bildinhalt textlich beschreiben und von Screenreadern (Vorleseprogramme) vorgelesen werden.
  • Die einzelnen Seitenbereiche sind so strukturiert, dass sie sich bei Verwendung eines Screenreaders direkt ansteuern oder überspringen lassen. 

Kontrast zwischen Text und Hintergrund

  • Die Farben unserer Internetseite wurden so ausgewählt, dass Texte und andere Bedienelemente gut erkennbar sind. Unsere Internetseite ist so gestaltet, dass auch zusätzliche Hilfsprogramme zur Kontraständerung gut funktionieren.

Accessibility Overlays

Wir verzichten bewusst darauf, Vorlesefunktionen und Buttons zur Änderung von Schriftgröße und Kontrast in Form sogenannter Accessibility Overlays in unsere Internetseiten einzubauen. Stattdessen optimieren wir die Seiten so, dass jeder die gewohnten Hilfsmittel seines Browsers oder seines Betriebssystems verwenden kann. Weitere Informationen zu diesem Ansatz finden Sie in einer Stellungnahme vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband.

Inhalte, die noch nicht barrierefrei sind

Unser Ziel ist es, dass jeder unsere Internetseiten bedienen kann. Das macht die Seiten für Menschen mit und ohne Behinderung nutzerfreundlicher und übersichtlicher. 

Trotzdem gibt es noch einige Bereiche, die nicht barrierefrei sind:

  • Verlinkte Dokumente und Formulare im Dateiformat PDF 
  • Interaktive Karten
  • Einige von unserer Seite aus verlinkte Internetseiten. Wenn diese Seiten durch uns betrieben werden, versuchen wir sie in Zukunft barrierefrei zu gestalten. 
  • Einige Videos, die auf unserer Seite eingebunden sind
  • Einige unserer Texte sind zu kompliziert geschrieben. Für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder geringen Deutsch-Kenntnissen sind diese Texte schwer zu verstehen. Solche Texte möchten wir einfacher machen.

Mängel in der Barrierefreiheit melden

Mängel, die Ihnen auffallen, können Sie uns gerne melden. Wir überprüfen die von Ihnen gemeldete Seite und korrigieren den Fehler oder überprüfen, wie wir die Barriere für Sie beseitigen können. Sie können uns den Mangel auf folgende Arten mitteilen:

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Coesfeld ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung gilt für folgende Websites:

www.coesfeld.de

https://serviceportal.coesfeld.de

https://stadtbuecherei.coesfeld.de

https://stadtmuseum.coesfeld.de

https://musikschule.coesfeld.de

https://stadtarchiv.coesfeld.de

https://formulare.coesfeld-service.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit den Anforderungen des § 10a BGG NRW in Verbindung mit § 3 BITV NRW vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Anforderungen des § 10a BGG NRW in Verbindung mit § 3 BITV NRW: Verlinkte Dokumente und Formulare im Dateiformat PDF sind teilweise nicht barrierefrei, da sie nicht durchgängig mit Strukturierungen, Alt-Texten oder lesbaren Textlayern versehen sind. Einige eingebundene Videos verfügen über keine oder unvollständige Untertitel, Audiobeschreibungen oder Transkripte. Einige Texte sind zu kompliziert geschrieben und für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder geringen Deutsch-Kenntnissen schwer verständlich. 

b) Unverhältnismäßige Belastung: Interaktive Karten (z. B. Kartenanwendungen zur Darstellung von Standorten oder Geo-Daten) sind teilweise nicht barrierefrei gestaltet. Die barrierefreie Umsetzung dieser Kartenanwendungen würde eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 darstellen, da die hierfür erforderliche technische und personelle Ressourcen in einem unverhältnismäßigen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen stehen. 

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften: Einige von der Website der Stadt Coesfeld aus verlinkte externe Internetseiten, die nicht von der Stadt Coesfeld betrieben werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich der für die Stadt Coesfeld geltenden Rechtsvorschriften.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.09.2026 erstellt.

Die Erstellung der Erklärung erfolgte auf Grundlage einer Selbstbewertung der Stadt Coesfeld. 

Die Erklärung wurde zuletzt am 15.09.2026 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns über unser elektronisches Kontaktformular mitteilen: http://www.coesfeld.de/kontakt. Über das Kontaktformular können Sie auch Informationen anfordern, die von der barrierefreien Gestaltung ausgenommen sind, und diese in einem zugänglichen Format anfordern.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit der genannten Webseiten und die Bearbeitung der über das Kontaktformular eingehenden Mitteilungen ist:

Stadt Coesfeld
Fachbereich 10, Abteilung Informationstechnik
Markt 8
48653 Coesfeld
Telefon: 02541 939-0
E-Mail: support@coesfeld.de

Durchsetzungsverfahren / Ombudsverfahren

Wenn Sie auf Ihre Mitteilung oder Anfrage nicht innerhalb der gesetzlichen Frist eine zufriedenstellende Antwort erhalten oder wenn die Barrierefreiheit nicht hergestellt wird, können Sie ein Ombudsverfahren nach § 10d des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) einleiten.

Zuständige Ombudsstelle:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Tel. 0211 855-3451
poststelle@mags.nrw.de
www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik