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Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gem. § 26 Abs. 6 Satz 1 GO NRW zur Weiterführung der Schulstandorte
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Beratungen
Betreff
Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gem. § 26 Abs. 6 Satz 1 GO NRW zur Weiterführung der Schulstandorte der Grundschulen Martinschule und Jakobischule
Vorlage
V/2004/19
Art
V
VO
Vorlage