Klimaschutzfonds

Das Förderprogramm der Stadt Coesfeld für private Projekte

Aktuelle Information

Der Zeitraum für die Antragstellung ist am 31.12.2025 geendet. Anträge für den Klimaschutzfonds 2026 können voraussichtlich ab Anfang März gestellt werden. Detailliertere Informationen erhalten Sie zu gegebenem Zeitpunkt an dieser Stelle. Wenn Sie gern per E-Mail über die Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie benachrichtigt werden möchten, senden Sie uns eine entsprechende Nachricht an klimaschutz@coesfeld.de.

Klimaschutzfonds 2025

Richtlinie zum Förderprogramm der Stadt Coesfeld für private Projekte zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung (Klimaschutzfonds 2025) (PDF, 900 KB)

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Klapprad
    • mit Elektroantrieb: 30 % (max. 600 €)
    • ohne Elektroantrieb oder Gebrauchtkauf: 50 % (max. 600 €)
    • für Personen mit geringem Einkommen*: 70 % (max. 1.000 €)
  • Fahrradanhänger: 30 % (max. 100 €), für Personen mit geringem Einkommen*: 70 % (max. 420 €)
  • Deutschlandticket: für Personen, die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz beziehen: 19 €/Monat
  • Stecker-Solar-Gerät bis 0,8 kW: 100 € pauschal, für Personen mit geringem Einkommen*: 90 % (max. 540 €)
  • Heizungseffizienzcheck: 50 % (max. 50 €), für Personen mit geringem Einkommen*: 90 % (max. 90 €)
  • Kühlgerätetausch: 100 € pauschal, für Personen mit geringem Einkommen*: 70 % (max. 420 €)
  • Individuelles Klimaschutzprojekt für Gruppen: max. 1.000 €
  • Stoffwindeln: 75 € pauschal
  • Flächenentsiegelung: 50 % (max. 800 €)
  • Umstellung auf wasserdurchlässige Pflasterung: 50 % (max. 800 €)
  • Zisterne: 50 % (max. 800 €)
  • Gründach/Fassadenbegrünung: 18 €/m² (max. 800 €)
  • Baumpflanzungen: 100 % (max. 100 €)
  • Anlegen von Blühflächen (kostenfrei)
  • Stauden: 50 % (max. 100 €) --> Liste der förderfähigen Stauden (PDF, 360 KB)
  • Nistkasten/Bruthilfe: 50 % (max. 100 €)

* Personen, die Bürgergeld nach dem SGB II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz beziehen

Förderanträge können für alle Maßnahmen gestellt werden, die ab dem 01.01.2025 umgesetzt wurden bzw. werden.

Pro Haushalt kann maximal ein Förderantrag gestellt werden.

Im Regelfall erfolgt eine Antragstellung auf Fördermittel nach bereits erfolgter Umsetzung der Maßnahme und Zahlung durch den:die Antragssteller:in. Im Rahmen einer Mittelreservierung können auch Mittel im Vorfeld der Maßnahmenumsetzung beantragt werden. Anträge für den Fördergegenstand „Individuelles Klimaschutzprojekt“ müssen im Vorfeld des Projektes gestellt werden.

Das Förderprogramm ist mit 50.000 € ausgestattet. Die Anträge werden ab dem 01.04.2025 bearbeitet.

Übersicht Fristen

Einreichung Förderantragbis 31.12.2025**
Einreichung Nachweise für Maßnahmen, für die Mittel reserviert wurdenbis 31.03.2026

** Sollte es bereits vorher zu einem Antragsüberhang von 10.000 € über dem Budget des Klimaschutzfonds kommen, kann die Antragstellung bereits früher geschlossen werden.