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Coesfelder Promenade – Jakobiwall: Pläne liegen jetzt öffentlich aus

Stellungnahmen möglich bis Freitag (29.5.)

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Im Bereich zwischen Jakobiring, Wiesenstraße, Gartenstraße und Letter Straße wird ein Bebauungsplan aufgestellt, der den Bebauungsplan Nr. 6 „Neuordnung der Innenstadt“ an dieser Stelle ersetzt.  Der Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 121/3 „Coesfelder Promenade – Jakobiwall“ ist, samt dazugehöriger Gestaltungssatzung, seit Montag, 27.04. bis einschließlich Freitag (29.05.) im Stadtplanungs-Portal der Stadt Coesfeld veröffentlicht.

Ebenfalls eingesehen werden können die Begründung, die vorliegenden Fachgutachten, die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie die Abwägungstabelle der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB; die Veröffentlichung erfolgt gem. § 3 (2) BauGB. 

Neben der Internetveröffentlichung können sämtliche Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot in Papierform bei der Stadtverwaltung Coesfeld, (Fachbereich 60, 3. OG), eingesehen werden. Zur Erläuterung der Planung wird um vorherige Terminabstimmung gebeten mit André Thater, Telefon (02541) 939-1942. 

Bis zum Ende der Auslegungsfrist sollen Stellungnahmen über ein Online-Formular auf der angegebenen Internetseite oder per E-Mail an bauleitplanung@coesfeld.de zugesandt werden. Bei Bedarf ist es auch möglich, die Stellungnahme beispielsweise in gedruckter Form oder mündlich (zur Niederschrift) abzugeben. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können gegebenenfalls nicht mehr berücksichtigt werden. 

 

Zum Thema Bebauungsplan Nr. 121/3 „Coesfelder Promenade – Jakobiwall“ und Gestaltungssatzung

Der Ausschuss für Planen und Bauen hat am 23.04.2026 beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB an dem Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 121/3 „Coesfelder Promenade – Jakobiwall“ und am Entwurf der Gestaltungssatzung zu beteiligen. Die Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 6 vom 24.04.2026 ist hier zu finden. 

Die Promenade der Stadt Coesfeld gehört zu den stadtbildprägenden Räumen Coesfelds, die der Gesamtstadt bis heute eine deutliche städtebauliche Orientierung gibt. Sie ist einer der wenigen Orte in Coesfeld, an dem Stadtgeschichte und -entwicklung bis heute im Stadtgrundriss deutlich ablesbar sind. Aufgrund der fortschreitenden Umstrukturierungen im Umfeld der Promenade mit zunehmendem Verlust historischer Bausubstanz hat die Stadt Coesfeld Leitlinien für die künftige städtebauliche Entwicklung der Promenaden, sowohl für den öffentlichen Raum als auch für die angrenzenden privaten Grundstücke beschlossen. Zur Umsetzung der Leitlinien werden für die Promenade schrittweise Bebauungspläne aufgestellt, um für die einzelnen Abschnitte die Möglichkeiten und Grenzen der künftigen Entwicklung zu definieren, weshalb nun ein Bebauungsplan für den Bereich Jakobiwall aufgestellt wird. 

Ziel des vorliegenden Bebauungsplanes ist es, den im Grundsatz aus städtebaulicher Sicht positiv zu bewertenden Prozess der Nachverdichtung und Entwicklung innerstädtischer Quartiere, unter Berücksichtigung der besonderen historischen und verkehrlichen Situation, verträglich zu steuern. 

Um das Erscheinungsbild der Promenade im Sinne der o.g. Leitlinien zu sichern und weiterzuentwickeln, wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 121/3 eine separate Gestaltungssatzung aufgestellt. Diese orientiert sich im Hinblick auf ihre Festsetzungen an den Regelungen der „Gestaltungsfibel und -satzung Innenstadt Coesfeld“ (Stand: 12.07.2019) sowie an der vorhandenen Bestandssituation (siehe Vorlage 091/2026).

Weitere Informationen: https://www.o-sp.de/coesfeld/plan?pid=75603&tid=213275