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Wie viele Hunde gibt’s in Coesfeld und Lette?

Stadtverwaltung startet Mitte Mai Bestandsaufnahme

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c) Stadt Coesfeld

Die Stadt Coesfeld wird in Kürze mit einer sogenannten „Hundebestandsaufnahme“ starten: Mitarbeitende einer beauftragten Firma gehen dann von Haus zu Haus, klingeln und erkundigen sich, ob im Haushalt ein oder mehrere Hunde gehalten werden. 

Hintergrund der besonderen Aktion: Die Zahl der Hunde, für die Hundesteuer gezahlt wird, hat in den vergangenen Jahren abgenommen. Bei der letzten Bestandsaufnahme vor neun Jahren, waren 3.021 Hunde festgestellt worden, aktuell sind es gut 100 Hunde weniger. Und das, obwohl sich die Zahl der Einwohnenden und der Haushalte erhöht hat.

 

„Die Bestandsaufnahme dient der Steuergerechtigkeit“, sagt Kämmerin Christin Mittmann. „Hinzu kommt die Anmeldepflicht für große Hunde beim Ordnungsamt (Fachbereich Ordnung und Recht der Stadtverwaltung). Wir arbeiten für die Bestandsaufnahme mit einem erfahrenen Dienstleister zusammen, der auch in den umliegenden Kommunen bereits aktiv war.“ Die Firma Springer aus Düren wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Jede:r Mitarbeitende trägt sichtbar eine von der Stadt Coesfeld ausgestellte Legitimation. Wohnungen dürfen zur Befragung nicht betreten werden. Auch werden vor Ort keine Steuern oder Gebühren erhoben.

 

Werden bisher nicht gemeldete Hunde festgestellt, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem kann die Ordnungswidrigkeit nach dem Landeshundegesetz NRW mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro und dem Kommunalabgabengesetz von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. 

 

Wer einen großen Hund melden oder einen Hund zur Hundesteuer anmelden möchte, kann das im Bürgerbüro oder bequem auch als Online-Dienstleistung im Serviceportal der Stadt Coesfeld erledigen: www.coesfeld.de/hundeanmeldung

 

 

Zum Thema Hundesteuer:

Hundesteuer muss zahlen, wer einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat. Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen abgegeben wird. Nach Anmeldung des Hundes erhält der Hundehalter eine Steuermarke, die der Hund am Halsband tragen muss. 

Anmeldepflicht für große Hunde: 

Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht, ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen (§ 11 Landeshundegesetz NRW), auch relevant:  § 3 (gefährliche Hunde) und § 10 (Hunde bestimmter Rassen).