Kunstförderung der Stadt Coesfeld

Richtlinien

Präambel

Für ein gutes kulturelles Angebot in der Stadt Coesfeld, sollen Projekte und Veranstaltungen in den Kunstgattungen: Bildende Kunst, darstellende Kunst, angewandte Kunst, Literatur, Medienkunst und Musik durch die Stadt gefördert werden. In diesen Richtlinien sind die Förderbedingungen erläutert.

(1) Ziel der Förderung

Die Stadt Coesfeld möchte durch finanzielle Unterstützung ein attraktives und vielfältiges Kultur- und Kunstangebot schaffen. Das soll erreicht werden, indem Vereine, kulturelle Gruppen, Initiativen oder einzelne Künstler mit ihren eigenen Veranstaltungen oder Projekten das Kunstangebot in der Stadt erweitern.

(2) Was gefördert wird

Gefördert werden können individuelle und künstlerisch-kreative Leistungen oder Projekte aus den genannten Kunstbereichen, die dazu beitragen, dass sich mehr Menschen mit Kunst beschäftigen und begeistern lassen. Diese Projekte sollten: 

  • Öffentliches Interesse wecken, Eigeninitiative und Mitverantwortung fördern, besondere Leistungen der kulturellen Akteurinnen und Akteure zeigen oder deren Zusammenarbeit unterstützen.
  • Innovative Ansätze in der Kunst- und Kulturarbeit haben.
  • Im Stadtgebiet stattfinden oder einen klaren Bezug zur Stadt haben.
  • Projekte von Künstlerinnen und Künstlern aus der Stadt sollen besonders berücksichtigt werden.

(3) Wie die Förderung aussieht

Die Unterstützung kann in folgenden Formen erfolgen:

  • Geldliche Förderung
  • Übernahme von Kosten für Räume oder Geräte

(4) Voraussetzung für die Förderung

Die Fördermittel sind zweckgebunden, das heißt, sie dürfen nur für das angegebene Projekt verwendet werden. Es gibt keinen Anspruch auf eine 100%-Förderung. Die Mittel werden nur im Rahmen des verfügbaren Budgets vergeben. Änderungen am Projekt müssen schriftlich beantragt werden.

Um eine Förderung zu beantragen, muss ein schriftlicher Antrag an den Fachbereich Kultur und Weiterbildung der Stadt geschickt werden. Der Antrag sollte eine kurze Vorstellung der Antragstellerin/ des Antragsstellers, eine Projektbeschreibung mit Datum und Ort sowie einen Finanzierungsplan enthalten. Anträge auf geldliche Förderung können formlos gestellt werden, müssen aber die Notwendigkeit der Förderung erklären. Ein Antragsformular ist auch auf der Website www.coesfeld.de/kultur zu finden.

(5) Regeln für die Antragsstellung

Anträge können von Einzelpersonen, Gruppen, Vereinen und anderen Zusammenschlüssen gestellt werden, solange die Projekte nicht gewerblich sind. Es muss eine verantwortliche Person benannt werden. Anträge können jederzeit eingereicht werden. Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport entscheidet über die Bewilligung. Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor der Sitzung des Ausschusses eingereicht werden.

Die Förderung setzt in der Regel Eigenleistungen voraus, die im Kosten- und Finanzierungsplan aufgeführt werden müssen. Alle notwendigen Kosten für die Veranstaltung können geltend gemacht werden. Nach Abschluss des Projekts muss bis zum 30. November des Haushaltsjahres ein einfacher Nachweis über die Verwendung der Mittel eingereicht werden. Auch vorher eingereichte Anträge werden erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet. Sollte ein Nachweis bis zum 30. November nicht möglich sein, kann eine Fristverlängerung bis 14 Tage vor Ablauf der Frist beantragt werden.

Vereine oder Organisationen, die bereits andere Förderungen von der Stadt Coesfeld erhalten, können nur für außerordentliche Projekte Unterstützung beantragen. Antragstellerinnen und Antragsteller müssen in ihren Werbematerialien auf die Förderung durch die Stadt Coesfeld hinweisen und das Stadtlogo verwenden, das beim Fachbereich Kultur und Weiterbildung angefordert werden kann.

(6) Inkrafttreten

Diese Richtlinien für die Kunstförderung treten am 1. April 2025 in Kraft.