Aktuelles

Bebauungsplan Kalksbecker Heide liegt erneut öffentlich aus

Stellungnahmen zur geplanten Änderung möglich bis Montag (02.11.)

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im Stadtplan markierter Planbereich
Quelle: OpenStreetMap

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 147 „Wohngebiet Kalksbecker Heide“ 1. Änderung mit seiner Begründung ist bis einschließlich Montag (02.11.) erneut online auf der Beteiligungsplattform der Stadt Coesfeld

Ebenfalls eingesehen werden können die vorliegenden Fachgutachten und die Abwägung der Stellungnahmen aus dem vorangegangenen Verfahrensschritt der erneuten Veröffentlichung. Die zweite erneute Veröffentlichung erfolgt gem. § 4a (3) Baugesetzbuch (BauGB). 

Neben der Internetveröffentlichung können sämtliche Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot in Papierform bei der Stadtverwaltung Coesfeld, Markt 8, 48653 Coesfeld eingesehen werden. Zur Erläuterung der Planung wird um vorherige Terminabstimmung gebeten mit Nicole Pöppelmann, Telefon (02541) 939-1807 / Mail nicole.poeppelmann@coesfeld.de. In der Zeit vom 22.10. bis 30.10. wenden Sie sich bitte an Larissa Bomkamp, Telefon (02541) 939-1307/ Mail larissa.bomkamp@coesfeld.de.    

Für Stellungnahmen wird auf der angegebenen Website ein Online-Formular hinterlegt. Sie können bis zum Ende der Auslegungsfrist aber auch per E-Mail an bauleitplanung@coesfeld.de gesandt werden oder schriftlich oder mündlich (zur Niederschrift) abgegeben werden. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können gegebenenfalls nicht mehr berücksichtigt werden. 

Da es sich um eine erneute Veröffentlichung handelt, können Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen des Bauleitplans abgegeben werden. Die Änderungen sind in den Unterlagen gekennzeichnet. 

Zum Thema Bebauungsplan Nr. 147 „Wohngebiet Kalksbecker Heide“ 1. Änderung Der Rat der Stadt Coesfeld hatte am 12.02.2025 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 „Wohngebiet Kalksbecker Heide“ aufzustellen. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans werden einzelne Festsetzungen an die aktuellen Gegebenheiten und Anforderungen angepasst. Die grundlegende städtebauliche Zielsetzung des Bebauungsplans bleibt dabei unverändert.