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Angebote zur Kommunalwahl für Sehbehinderte

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Stapel mit unterschiedlichen Stimmzetteln auf einer Wahlschablone
Rosa, blau, grün, gelb: Damit Sehbehinderte die Stimmzettel für die Kommunalwahlen unterscheiden und eine Wahlschablone nutzen können, sind die Stimmzettel am unteren Rand gelocht. Was darauf steht, das kann man sich jetzt auch telefonisch ansagen lassen. Foto: © Stadt Coesfeld

Am 14.09.2025 finden in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen statt. Die Kommunen sind verpflichtet, die Wahlen komplett barrierefrei zu gestalten und damit allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern die Wahrnehmung ihres Wahlrechts auf freie und geheime Wahl zu ermöglichen. 

Der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen (BSVW) hat zusätzlich zu den Wahlschablonen, die es schon seit einigen Jahren gibt, einen Service entwickelt, mit dem die Inhalte der Stimmzettel telefonisch abgefragt werden können. Dieser Dienst ist kostenlos erreichbar unter der Tel-Nr. 0800 000 9671.

Wer dort anruft, wird zunächst gebeten, auf der Telefon-Tastatur die Postleitzahl des Wohnortes und den Stimmbezirk einzugeben. Dieser findet sich auf der Wahlbenachrichtigung und kann auch im Wahlamt erfragt werden.

Durch den Anruf können sich Anruferinnen und Anrufer die Stimmzettel der in diesem Wahlbezirk stattfindenden Wahlen anhören. Zwischen den verschiedenen Stimmzetteln kann dabei per Tastaturbefehl hin und her gesprungen werden, ebenso innerhalb eines Stimmzettels zwischen den Einträgen. Die Anrufenden haben die Möglichkeit, die Ansage wiederholen zu lassen.

Damit die vier Stimmzettel, die am 14. September eingesetzt werden, auch von Sehbehinderten oder Blinden unterschieden werden können, wurde der untere Rand mit Löchern versehen:

  • die Stimmzettel für die Wahl des Stadtrates haben kein Loch,
  • 1 Loch haben die Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin,
  • 3 Löcher die Stimmzettel für die Wahl des Kreistages und
  • 4 Löcher die Stimmzettel für die Wahl des Landrates/der Landrätin.

Zum Markieren der Stimmzettel werden diese in die Wahlschablonen, die über die Blinden und Sehbehindertenvereine bezogen werden können eingelegt.

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