Aktuelles
Veröffentlichung des Bebauungsplans Nr. 165 „Wohngebiet zwischen Daruper Straße / Am Honigbach“ beginnt am Dienstag (22.09.)
Bis Donnerstag (22.10.) können Stellungnahmen abgegeben werden
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Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 165 „Wohngebiet zwischen Daruper Straße / Am Honigbach“ mit seiner Begründung ist von Dienstag (22.09.) bis einschließlich Donnerstag (22.10.) auf der Website der Stadt Coesfeld https://www.o-sp.de/coesfeld/beteiligung veröffentlicht.
Ebenfalls eingesehen werden können die zur Planung gehörenden vorliegenden Fachgutachten und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen; die Veröffentlichung erfolgt gem. § 3 (2) BauGB.
Neben der Internetveröffentlichung können sämtliche Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot in Papierform bei der Stadtverwaltung Coesfeld, Markt 8, 48653 Coesfeld (Fachbereich 60, 3. OG) eingesehen werden. Zur Erläuterung der Planung wird um vorherige Terminabstimmung gebeten mit Tom Boerrigter, Telefon (02541) 939-1876.
Bis zum Ende der Auslegungsfrist sollen Stellungnahmen über ein Online-Formular auf der angegebenen Internetseite oder per E-Mail an bauleitplanung@coesfeld.de zugesandt werden. Bei Bedarf ist es auch möglich, die Stellungnahme beispielsweise in gedruckter Form oder mündlich (zur Niederschrift) abzugeben. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können gegebenenfalls nicht mehr berücksichtigt werden.
Zum Thema Bebauungsplan Nr. 165 „Wohngebiet zwischen Daruper Straße / Am Honigbach“
Die Stadt Coesfeld schafft mit der Aufstellung des Bebauungsplans die Voraussetzungen für zusätzlichen Wohnraum im Quartier zwischen der Daruper Straße und der Straße Am Honigbach. Damit sollen vorhandene Flächenpotenziale innerhalb des Plangebiets gezielt genutzt werden, ohne weitere Flächen im Außenbereich in Anspruch nehmen zu müssen.
Im Mittelpunkt steht die Möglichkeit, insbesondere tiefe Grundstücke künftig für weitere Wohnzwecke zu nutzen. Die Planung schafft hierfür den planungsrechtlichen Rahmen und definiert zugleich die Möglichkeiten und Grenzen einer zusätzlichen Bebauung.
Bereits erfolgte Entwicklungen im Quartier, etwa durch den Ausbau von Einfamilienhäusern, Geschosswohnungsbau oder Bebauungen in zweiter Reihe, zeigen, dass zusätzlicher Wohnraum im bestehenden Siedlungszusammenhang geschaffen werden kann.
Dabei bildet die bereits vorhandene Bebauung einen Orientierungsrahmen für die weitere Entwicklung.
PRESSEMITTEILUNG STADT COESFELD
Der Ausschuss für Planen und Bauen der Stadt Coesfeld hat daher in seiner Sitzung am 17.09.2026 beschlossen, sämtliche Planunterlagen zum Bebauungsplan zu veröffentlichen