Klimaschutzfonds
Das Förderprogramm der Stadt Coesfeld für private Projekte
Aktuelle Information
Aufgrund einer Entscheidung des Umweltausschusses der Stadt Coesfeld vom 08.02.2023 werden in diesem Jahr keine Maßnahmen aus den Bereichen Energetische Gebäudesanierung, Mobilität und Erneuerbare Energien gefördert. Dies betrifft u. a. Fahrradanhänger, Lastenräder und Stecker-PV-Anlagen bis 0,6 kWp. PV-Anlagen über 0,6 kWp werden ebenfalls nicht gefördert.
Klimaschutzfonds 2023
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
- Flächenentsiegelung mit 30 % (max. 800 €)
- Umstellung auf wasserdurchlässige Pflasterung mit 30 % (max. 300 €)
- Zisterne mit 40 % (max. 800 €)
- Gründach/Fassadenbegrünung mit 15€/m² (max. 800 €)
- Baumpflanzungen mit 50 %
- Anlegen von Blühflächen (kostenfrei)
- Nistkasten/Bruthilfe mit 50 % (max. 100 €)
- Kompost mit 50 % (max. 100 €)
- Naturteichanlage mit 50 % (max. 100 €)
- Individuelles Klimaschutzprojekt für Gruppen mit max. 500 €
- Stoffwindeln mit 75 € pauschal
Förderanträge können für alle Maßnahmen gestellt werden, die ab dem 01.01.2023 umgesetzt wurden bzw. werden.
Pro Haushalt kann maximal ein Förderantrag gestellt werden.
Im Regelfall erfolgt eine Antragstellung auf Fördermittel nach bereits erfolgter Umsetzung der Maßnahme und Zahlung durch den:die Antragssteller:in. Im Rahmen einer Mittelreservierung können auch Mittel im Vorfeld der Maßnahmenumsetzung beantragt werden. Anträge für den Fördergegenstand „Individuelles Klimaschutzprojekt“ müssen im Vorfeld des Projektes gestellt werden.
Das Förderprogramm ist mit 50.000 € ausgestattet. Sollten im ersten Monat der Antragstellung (01.03.2023 8.00 Uhr bis 31.03.2023 23.59 Uhr) mehr Anträge gestellt werden als Budget vorhanden ist, werden die Anträge nicht nach Eingang bearbeitet, sondern es wird gelost. Sollten weniger Anträge eingehen, werden sie nach Eingang bearbeitet.
Für den Fördergegenstand „Individuelles Klimaschutzprojekt“ sind 2.000 € reserviert. Anträge für diesen Fördergegenstand müssen bis zum 30.09.2023 gestellt werden. Hierbei handelt es sich um Gemeinschaftsprojekte von Gruppen, Bedingungen s. S. 8 der Förderrichtlinie (PDF, 773 KB).
Übersicht Fristen
Anträge für Mittel-Reservierungen | bis 30.09.2023 |
Anträge für den Fördergegenstand „Individuelles Klimaschutzprojekt“ | bis 30.09.2023 |
Anträge für bereits umgesetzte Maßnahmen | bis 30.11.2023 |
Nachweise für Maßnahmen, für die Mittel reserviert wurden | bis 30.11.2023 |