Halteverbotszone Wahrkamp

Allgemeines

Die Parksituation in den Straßen rund um den Wahrkamp bietet immer wieder Anlass für Diskussionen. Die dort beheimateten Verwaltungseinrichtungen sind wichtige Arbeitgeber, sorgen aber auch dafür, dass der Parkdruck deutlich über dem städtischen Durchschnitt liegt. Um den ruhenden Verkehr zu ordnen, soll für diesen Bereich eine Halteverbotszone (Verkehrszeichen 290 „Haltverbot für eine Zone) eingerichtet werden. Einbezogen in die Halteverbotszone werden:

  • die Zufahrt von der Friedrich-Ebert-Straße zum Wahrkamp,
  • der Wahrkamp südlich der Verbindung In den Kämpen,
  • die Straße In den Kämpen zwischen Wahrkamp und Wildbahn,
  • der Burenstock und
  • die Straße Am Honigbach zwischen Wahrkamp und Burenstock.

Mit Zusatzzeichen 1053-30 wird das Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt. Die Kennzeichnung erfolgt durch Markierungen auf der Fahrbahn. Die bereits vorhandenen Parkflächenmarkierungen auf der Zufahrt von der Friedrich-Ebert-Straße zum Wahrkamp bleiben bestehen.
In Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde (Fachbereich 50) ist vorgesehen, innerhalb der Halteverbotszone sämtliche heute vorhandenen Halteverbotsbeschilderungen zu entfernen, soweit sie nicht zwingend erforderlich sind. Dies betrifft neben den eingeschränkten Halteverboten (Verkehrszeichen 286) auch alle absoluten Halteverbote (Verkehrszeichen 286).

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  1. Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb der gekennzeichneten Zone nicht länger als drei Minuten halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.
  2. Innerhalb der gekennzeichneten Zone gilt das eingeschränkte Haltverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen getroffen sind.
  3. Durch Zusatzzeichen kann das Parken für Bewohner mit Parkausweis oder mit Parkschein oder Parkscheibe innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt sein.
  4. Durch Zusatzzeichen kann das Parken mit Parkschein oder Parkscheibe innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt sein. Dabei ist der Parkausweis, der Parkschein oder die Parkscheibe gut lesbar auszulegen oder anzubringen.

1. Die Lagepläne enthalten

• die bereits vorhandenen Parkflächenmarkierungen in der Zufahrt von der Friedrich-Ebert-Straße zum Wahrkamp,
• die geplanten Parkflächenmarkierungen und
• die Beschilderung der Halteverbotszone.

2. Damit die Stellplätze bei etwaigen Anregungen eindeutig benannt werden können, wurde die Planung um eine Nummerierung der Stellplatzbereiche ergänzt.

Bürgerinformation

Die Planung wurde im Rahmen einer Bürgerversammlung am 22.05.2019 um 18:00 Uhr in der Kolping-Bildungsstätte vorgestellt.

Kontakt

Stadt Coesfeld
Fachbereich Planung, Bauordnung, Verkehr
Holger Ludorf

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