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Bauaufsicht kontrolliert im Rahmen der Bauüberwachung
Wenn der neue Bauantrag alte Sünden sichtbar macht
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Eigentlich nur ein Routine-Termin: Die Schlussbesichtigung im umgebauten Eigenheim, denn dazu hatten die Häuslebauer bei der Stadt ja einen Bauantrag eingereicht und die Baugenehmigung erhalten. Bei der Schlussbesichtigung durch die Bauaufsicht sind die Bauherren dann überrascht darüber, dass der vor vielen Jahren ohne Baugenehmigung angebaute Wintergarten, der zwischenzeitlich als Wohnraumerweiterung dient und in den Bauvorlagen vom Entwurfsverfasser nicht dargestellt wurde, jetzt als „Schwarzbau“ aufgegriffen wird. Und auch der hohe Metallzaun, der anstelle der Hecke aus Laubgehölzen gesetzt worden ist, die im Bebauungsplan zum Artenschutz zwingend festgesetzt worden war, fällt jetzt auf.
Ähnlich wie in diesem fiktiven Fallbeispiel geht es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bauaufsichtsbehörde vom Fachbereich Planung, Bauordnung, Verkehr nicht selten. Denn so mancher An-, Um- oder Neubau wurde - von der Bauaufsichtsbehörde unbemerkt - und ohne erforderliche Baugenehmigung errichtet oder geändert.
Die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Coesfeld führt seit dem letzten Jahr wieder verstärkt stichprobenhafte Kontrollen durch im Rahmen der Bauüberwachung, das ist eine gesetzliche Aufgabe. Dabei machen sogenannte „Schwarzbauten“ nicht nur Mehrarbeit, wenn sie denn in der laufenden Bauüberwachung auffallen oder durch Nachbarbeschwerden angezeigt werden. Sie können auch zum Risiko werden, weil sie meist ohne einen Standsicherheitsnachweis (Statik) errichtet wurden oder, ohne dass rechtliche Vorgaben eingehalten werden.
Die Mitarbeiter:innen der Bauaufsicht weisen im Interesse der Bauherren besonders darauf hin, dass eine Baugenehmigung für das gesamte Bauvorhaben verfallen kann, wenn baugenehmigungspflichtige Umbaumaßnahmen ohne die erforderliche Baugenehmigung vorgenommen werden. Nichtgenehmigte Bauvorhaben genießen keinen Bestandsschutz, auch dann nicht, wenn sie beispielsweise schon länger als 30 Jahre stehen. Die Bauaufsicht kann deshalb jederzeit fordern, dass die ungenehmigt errichtete bauliche Anlage beseitigt wird, sofern eine nachträgliche Baugenehmigung aus gesetzlichen Gründen nicht erteilt werden kann. Auch genehmigungsfreie Vorhaben können übrigens unzulässig sein, wenn gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten werden.
„Wir hören immer wieder Beschwerden über zu viel Bürokratie, besonders auch im Baugenehmigungsverfahren. Grundsätzlich muss die zuständige Bauaufsicht nach den gesetzlichen Vorgaben prüfen. Sicherheitsstandards, die unsere Gesetze für Bauwerke vorgeben, werden für viele erst interessant, wenn es irgendwo zu einem Unglück kam, wenn ein Haus eingestürzt ist oder durch einen Brand schwere Schäden entstanden sind“, sagt Fachbereichsleiter Burkhard Hemmann. Er rät: „Bauwillige, die unsicher sind, ob ihr Projekt einer Genehmigung bedarf, können eine Bauvoranfrage bei der Bauaufsichtsbehörde stellen.“
Was tun, wenn eine Anlage ohne Genehmigung errichtet wurde?
Nachträgliche Baugenehmigungen kosten, wenn diese dann genehmigungsfähig sind, grundsätzlich die 3-fache Genehmigungsgebühr. Anschließend ist noch ein Bußgeldverfahren anhängig. Durch eine frühzeitige Beantragung einer Baugenehmigung kann das alles vermieden werden. Eine Baugenehmigung ist ein „Ausweis“ für die Zulässigkeit einer baulichen Anlage und gibt Rechtssicherheit, auch, wenn das Hausgrundstück verkauft oder an Dritte weitergegeben werden soll.