Stadtentwicklungsgesellschaft

Die Aufgabe der Stadtentwicklungsgesellschaft ist es, selbständig oder im Auftrag der Stadt oder im Auftrag Dritter oder gemeinsam und in Kooperation mit der Stadt und/oder Dritten

  • die Voraussetzungen für die Herstellung neuen Wohnraums und die Bereitstellung neuer Gewerbeflächen einschließlich der Entwicklung und Herstellung der Flächen, der erforderlichen verkehrsmäßigen, sozialen, ökologischen und sonstigen Infrastruktur zu schaffen,
  • vorhandene Anlagen, Flächen und Gebäude aufzubereiten und ggf. zu sanieren und die Finanzierung, dafür erforderliche Investitionen und die Abrechnung solcher Maßnahmen durchzuführen.

Kontakt

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