Wohnen an der Kalksbecker Heide

Im Bereich zwischen dem Kalksbecker Weg und der Bundesstraße 525 in Stadtlage Coesfeld werden in den nächsten Monaten insgesamt 79 neue Baugrundstücke zur Wohnbebauung erschlossen und vermarktet.

Eigentümerin der Grundstücke ist die Firma Tenhündfeld Schlüsselfertiges Bauen GmbH.

Ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Coesfeld und der Firma Tenhündfeld regelt, dass die Stadt für 34 dieser Bauplätze die Interessenten benennt, die den Zuschlag erhalten. Weiter unten auf dieser Seite finden Sie den Link zum Online-Formular, mit dem Sie sich als Interessent für ein Grundstück bewerben können.

Bewerbungsschluss für diese 34 Grundstücke ist der 19. Juni 2023.

Grundstücke und Preise

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Grundstückaufteilungsplan öffnen

Nach Ende der Bewerbungsfrist erfolgt die Auswertung aller Bewertungskriterien (siehe unten: "Berwerbungsverfahren") und Weitergabe der ausgewählten Bewerber an die Firma Tenhündfeld Schlüsselfertiges Bauen GmbH. Von zwischenzeitlichen Anfragen bitten wir abzusehen. Wir werden Sie umgehend nach Beendigung des Auswahlverfahrens informieren.

Für ein Grundstück bewerben

Vor Einreichung Ihrer Bewerbung empfehlen wir Ihnen, eine Finanzierungberatung bei Ihrer Bank in Anspruch zu nehmen.

Hier können Sie sich als Grundstücks-Interessent melden:
Zum Bewerbungs-Formular

Details zu den Grundstücken

Fragen zu den Grundstücken und Preisen beantworten die folgenden Mitarbeitenden der Firma Tenhündfeld:

Christian Tenhündfeld
Telefon: 02561 86068-0
E-Mail: info@tenhuendfeld-bauen.de

Anna Honekamp
Telefon: 02561 86068-10
E-Mail: ahonekamp@tenhuendfeld-architekten.de

Daniela Karnebeck
Telefon: 02561 86068-11
E-Mail: info@tenhuendfeld-architekten.de

Bebauungsplan

Bebauungsplan 147, Kalksbecker Heide öffnen

Fragen zum Bebauungsplan beantwortet Martin Richter vom Fachbereich Planen, Bauordnung, Verkehr der Stadt Coesfeld.
Kontaktseite im Serviceportal öffnen
Bitte nur telefonisch oder per E-Mail

Auswahlverfahren

Fragen zum Auswahlverfahren beantworten die folgenden Mitarbeitenden vom Grundstücksmanagement der Stadt Coesfeld:

Manfred Deitmer
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Birgit Jagnow
Kontaktseite im Serviceportal öffnen

Silke Kloster
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Bewerbungsverfahren

Nach dem Beschluss des Rates der Stadt Coesfeld vom 03.09.2020 ist das Verfahren zur Vergabe der von der Stadt zu bestimmenden Interessenten wie folgt geregelt:

Bewerben können sich Einzelpersonen, Ehepaare, Lebenspartnerschaften mit oder ohne Kinder. Gefördert wird ein Personenkreis mit Bindung an Coesfeld (Ortskriterium) sowie Familien.

Bewerbende müssen für die volle Punktzahl folgende zwei Kriterien erfüllen:

1. "Ortskriterium Coesfeld und/oder Lette"

Die Bewerbenden müssen

  • in Coesfeld/Lette mit einer Hauptwohnung gemeldet sein
  • oder in Coesfeld/Lette einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen
  • oder in Coesfeld/Lette in verbeamteter Funktion tätig sein
  • oder in Coesfeld/Lette einem freien Beruf nachgehen
  • oder in Coesfeld/Lette ein Unternehmen betreiben.

2. "Familienkriterium Kind/Kinder"

Die Bewerbenden müssen ein oder mehrere Kinder in ihrem Haushalt erziehen. Maßgeblich ist der Eintrag auf der Steuerkarte.             

 

Je Kriterium erhalten die Bewerbenden einen Punkt. Entfallen mehrere Bewerbungen auf ein Grundstück, wird zunächst zwischen den Bewerbenden mit zwei Punkten gelost. Erst wenn deren Rangfolge ausgelost ist, kommen diejenigen Bewerbenden mit einem Punkt zum Zuge, anschließend Bewerbungen ohne einen Punkt.

Die Vergabe der Grundstücke nach diesem Verfahren wird vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Coesfeld begleitet und protokolliert.

 

Mit dem Erwerb des Grundstücks erklärt der Kaufende, dass er das auf dem Grundstück zu errichtende Gebäude für eigene Wohnzwecke bezieht und für mindestens fünf Jahre selbst bewohnen wird. Die Richtigkeit dieser Angaben wird vom Käufer ausdrücklich versichert.

 

3. „Sozialkriterium – vorgezogenes Vergabeverfahren“

Bis zu fünf Grundstücke werden bevorzugt und vorgezogen an Bewerbende vergeben, die die o. g. Kriterien erfüllen und in deren Haushalt – zumindest vorwiegend – ein Kind mit Grad der Behinderung von mindestens 70% lebt.

Die Vergabe dieser Grundstücke erfolgt entsprechend dem folgenden Verfahren:

  • Sind fünf Bewerbende oder weniger vorhanden, erhalten diese das Grundstück zugeteilt, das diese Bewerbende mit der jeweils obersten Priorität angegeben haben.
  • Haben zwei Bewerbende das gleiche Grundstück mit gleicher Priorität angegeben, entscheidet das Los.
  • Der nicht berücksichtigte Bewerbende erhält dann das mit nächster Priorität angegebene Grundstück.
  • Werden weniger als fünf Grundstücke im vorgezogenen Verfahren vergeben, stehen die restlichen Grundstücke dem normalen Vergabeverfahren zur Verfügung.
  • Sind mehr als fünf Bewerbende vorhanden, entscheidet zunächst das Los, welche Bewerbende dieser Bewerbergruppe am oben beschriebenen vorgezogenen Vergabeverfahren teilnehmen.

Grundsätzlich gilt: Kommt es zu keinem Kaufvertrag (Rücktritt des Interessenten), benennt die Stadt den nachfolgenden Interessenten laut Liste. Sagt auch dieser Interessent ab, kann die Fa. Tenhündfeld Schlüsselfertiges Bauen GmbH frei über das Grundstück verfügen.

Die Vorlage der Stadt Coesfeld mit der Beschlussfassung über dieses Vergabeverfahren finden Sie hier. (Nr. 202/2020).