Wo sich Lärm auswirkt, macht ab Montag (18.12.) eine Karte sichtbar

Lärmaktionsplanung: Ergebnisse der Lärmkartierung werden veröffentlicht

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Eine zurollende Autoschlange an einer stark befahrenden Straße
Wie sich Verkehrslärm der beiden Bundesstraßen im Stadtgebiet auswirkt, kann ab Montag (18.12.) in der aktuellen Lärmkartierung abgelesen werden. Sie findet sich unter www.coesfeld.de. Foto: © Stadt Coesfeld

Ab Montag (18.12.) finden sich auf der Website der Stadt Coesfeld unter „Planen und Bauen“ die aktuellen Ergebnisse der Lärmkartierung, die das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) für die Kommunen erstellt. Die Lärmkartierung ist nach den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Rahmen der Lärmaktionsplanung alle fünf Jahre neu zu erstellen und zu veröffentlichen.

Kartiert wurden auf dem Gebiet der Stadt Coesfeld die Lärmauswirkungen der beiden Bundesstraßen B 474 und B 525. Auch die Lärmaktionsplanung beschränkt sich auf diese beiden Bereiche. Weitergehende Informationen gibt es auch auf den Seiten des Umgebungslärmportals, das vom Umweltministerium Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen betrieben wird: www.umgebungslaerm.nrw.de

Auf der Website gibt es auch Informationen zur Analyse der Lärmkartierung, Informationen zur Überprüfung des Lärmaktionsplanes der Stufe 3, der am 27.09.2018 vom Rat beschlossen wurde und Informationen zu den Beteiligungsmöglichkeiten. Anregungen und Vorschläge zur Lärmkartierung und zur Lärmaktionsplanung können bis zum 29. Januar 2024 abgegeben werden. Für Fragen steht Holger Ludorf, Tel. 02541 939-1308, holger.ludorf@coesfeld.de zur Verfügung.

Hier der direkte Link: www.coesfeld.de/planung/verkehrsplanung/laerm/

Zum Thema Lärmkartierung:

Nach den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist im Rahmen der Lärmminderungsplanung alle fünf Jahre eine Lärmkartierung zu erstellen und zu veröffentlichen. Bei der Lärmkartierung handelt es sich um berechnete Werte.

Eine Besonderheit der Lärmkartierung 2022 ist, dass gegenüber den vorherigen Stufen 1 bis 3 eine neue Berechnungsvorschrift genutzt wird. Dies hat zur Folge, dass die von Lärm betroffenen Orte je nach Lärmquelle teilweise deutlich zu- oder abnehmen. Ein Vergleich mit der vergangenen Lärmkartierung (2017) ist dadurch nur sehr eingeschränkt möglich.

Der Umfang der Kartierung hat sich gegenüber den Stufen 1 bis 3 nicht verändert. Es gibt keine Veränderung gegenüber der Kartierung in Stufe 3. Weiterhin werden entsprechend der rechtlichen Vorgaben die Lärmauswirkungen der beiden Bundesstraßen B 474 und B 525 kartiert.

Aufgrund der Corona-Pandemie konnten keine aktuellen Verkehrszahlen ermittelt und der Lärmkartierung zugrunde gelegt werden. Die Berechnungsergebnisse der Kartierung 2022 wurden Basis der Verkehrszähldaten der Straßenverkehrswegezählung 2015 hochgerechnet für das Jahr 2019 erstellt. Hierbei wurde pauschal eine Verkehrszunahme von 3 Prozent zugrunde gelegt. Bezogen auf die Lärmentwicklung würde diese prozentuale Veränderung der Verkehrs-mengen Unterschiede der Lärmpegel von deutlich weniger als 1 dB erwarten lassen.

Die Veränderungen der Ergebnisse Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen mit einem deutlichen Anstieg der vom Lärm betroffenen Personen lässt sich für Coesfeld demnach eindeutig auf die Änderungen beim Berechnungsverfahren zurückführen.

Insgesamt ist die Zahl der betroffenen Personen, gesehen auf das gesamte Stadtgebiet, demnach weiterhin als gering anzusehen.

 

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