Teilungsgenehmigung

Die Teilung eines Grundstückes, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, bedarf gemäß § 7 Abs. 1 BauO NRW der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde. Die Teilung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW oder den aufgrund der BauO NRW erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen.

Die Teilung darf in das Liegenschaftskataster nur übernommen werden, wenn ein Genehmigungsbescheid der Bauaufsichtsbehörde vorliegt.

Hinweis: Statt einer aufwändigen (Recht / Kosten) Grundstücksteilung ist jedoch häufig die Bildung von Wohnungseigentum ausreichend um privat- oder steuerrechtliche Vorteile (bspw. Darlehen oder Abschreibungen) zu nutzen. Dazu benötigen Sie u.a. die Wohnungseigentumsbescheinigung.

Ansprechpartner: Norbert Vörding