Verkehrsversuch auf der Laurentiusstraße
Bürgerbefragung: Jetzt wird es Zeit, dass die Anlieger:innen zu Wort kommen.
Auf der Laurentiusstraße wurde vor knapp einem Jahr ein Verkehrsversuch gestartet. Hintergrund war damals die vielschichtige Verkehrsproblematik, die hier auf dieser Straße vorlag. Mit der Bürgerbefragung möchten wir Ihnen nun die Gelegenheit geben, dass Sie sich mit Ihrer Meinung und Ihren Anregungen zu der versuchsweisen Verkehrsführung äußern können.
Hintergrund des Verkehrsversuchs
Schmale Fahrbahn mit mehreren Einmündungen, Baumscheiben, Parkplätze und viel Verkehr. Die Laurentiusstraße zeichnet sich durch eine besondere Verkehrslage aus. Viele Verkehrsteilnehmer:innen nutzen die Straße als Durchfahrtsstraße. Zudem bestand vor dem Verkehrsversuch ein erheblicher Parkdruck, der die Leichtigkeit des Verkehrs und damit auch die Verkehrssicherheit in erheblichem Maße beeinträchtigte. Nicht selten wichen die Fahrzeuge über die Geh- und Radwege aus, um noch aneinander vorbeifahren zu können. Gleichzeitig befuhren die Radfahrenden die Radwege auf dem Hochbord, wodurch es immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen mit ausweichenden Autos kam. Rad- und Gehwege unterschritten deutlich die heute geforderten Mindestbreiten, so dass es auch immer wieder zu Konflikten zwischen Radfahrer:innen und Fußgänger:innen kam. Die Nutzung der Radwege in Tempo 30-Zonen, und dieses trifft hier insbesondere auf der Laurentiusstraße zu, birgt zudem ein erhebliches Risiko für die Radfahrenden im Hinblick auf viel Querverkehr aus Einmündungen und Grundstücken sowie für „Türunfälle“, da die Wohnbebauung hier unmittelbar an den Gehwegbereich angrenzt. Daher bestand hier dringender Handlungsbedarf.
Mit dem Verkehrsversuch, der zum 01.07.2022 startete, wurde das Parken geordnet. Fahrzeuge haben seither nur noch die Möglichkeit, innerhalb gekennzeichneter Flächen zu parken. Durch die Kennzeichnung der Parkplätze wurde das Parkangebot begrenzt. Aufgrund der Enge der Fahrbahn wurde zudem ein „Hucke-Pack-Parken“ eingeführt, welches durch das hälftige Parken auf dem Hochbord dem verbesserten Verkehrsfluss zusätzlich dienen soll. Radfahrer:innen haben zudem auf der Fahrbahn zu fahren. Darauf weisen die Beschilderung und flexible Poller im früheren Radwegebereich hin. Ausgenommen vom Verbot sind natürlich gesetzmäßig Kinder bis zur Vollendung ihres 8. Lebensjahres, die für die Befahrung mit dem Rad weiterhin den Gehweg nutzen dürfen. Mit dem Verlegen des Radverkehrs vom Radweg auf die Fahrbahn kommt die Straßenverkehrsbehörde hier der allgemein empfohlenen Verkehrsführung für den Radverkehr in einer Tempo 30-Zone nach. Der Radfahrende kann auf Straßen mit geringen Geschwindigkeiten mit dem Kraftfahrzeugverkehr im Allgemeinen komfortabel und hinreichend sicher auf der Fahrbahn fahren.
Mit der nun bereitgestellten Bürgerbefragung per Online-Formular möchten wir Ihnen nun die Gelegenheit geben, dass Sie sich mit Ihrer Meinung und Ihren Anregungen zu der versuchsweisen Verkehrsführung äußern können. Geben Sie dabei immer bitte an, ob Sie Anlieger:in der Laurentiusstraße sind.
Ihre Meinungsäußerungen können bis zum 28.09.2023 eingebracht werden.
Die Befragung endete am 28.09.2023.
Gerne können Sie Ihre Meinung auch postalisch an folgende Adresse schriftlich verfassen:
Stadt Coesfeld
Fachbereich Ordnung und Recht,
Rudolph Berning,
Bernhard-von-Galen-Straße 10,
48653 Coesfeld