Ab Dienstag (10.11.) öffentliche Auslegung der Pläne zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 103 "Reitanlage Flamschen"

Online auf der Website der Stadt oder auf Nachfrage in Papierform

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Übersichtsplan
Plan: (c) Kreis Coesfeld (2019) Datenlizenz Deutschland (www.govdata.de/dl-de/by-2-0)

Ab Dienstag (10.11.) öffentliche Auslegung der Pläne zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 103 „Reitanlage Flamschen“

Online auf der Website der Stadt oder auf Nachfrage in Papierform

 

COESFELD. Der Rat der Stadt Coesfeld hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2020 die 1. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 103 „Reitanlage Flamschen“ und am 8. Oktober 2020 die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

Die Unterlagen dazu sind ab Dienstag (10.11.) bis einschließlich Montag (28.12.) auf der Internetseite der Stadt Coesfeld zu finden unter https://www.coesfeld.de/planung.

Während dieser Auslegungsfrist können im Rahmen der öffentlichen Auslegung Stellungnahmen mit Anregungen und Bedenken gem. § 3 (2) Baugesetzbuch dazu abgegeben werden.

Neben der Internetveröffentlichung können sämtliche Unterlagen auch in Papierform bei der Stadtverwaltung Coesfeld, Markt 8eingesehen werden. Dazu wird um Terminvereinbarung gebeten: Im Fachbereich Planung, Bauordnung, Verkehr bei Nicole Pöppelmann, Tel. (02541) 939-1807 oder Larissa Bomkamp, Tel. (02541) 939-1307. Ebenfalls unter diesen Telefonnummern kann die Planung gerne telefonisch erörtert werden.

Zum Thema:

Auf dem Außengelände des Zucht-, Reit- und Fahrvereins Coesfeld/Lette e.V. befinden sich derzeit unzulässig errichtete Nebengebäude. Für eine Legalisierung dieser Nebengebäude ist die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans notwendig. Da dem Verein daran gelegen ist, Unterbringungsmöglichkeiten für diverse Gerätschaften im Außengelände der Reitanlage vorzuhalten, soll nun mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 103 „Reitanlage Flamschen“ die textliche Festsetzung bezüglich der Überbaubarkeit der Grundstücksflächen geändert werden, so dass Nebenanlagen neben den zurzeit festgesetzten Baufeldern im Sondergebiet auch auf dem Außengelände zugelassen werden können.

 

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