Ab Freitag (12.02.) liegen die Pläne zum Bürgerwindpark Goxel öffentlich aus

Online-Bürgerinformationsveranstaltung am Donnerstag (25.02.)

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Plangebiet Bürgerwindpark Goxel
Plan: © Kreis Coesfeld (2019) Datenlizenz Deutschland – Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de\dl-de\by-2-0), ohne Maßstab

Der Rat der Stadt Coesfeld hat in seiner Sitzung am 29. September 2016 die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 146/1 „Bürgerwindpark Goxel“ beschlossen und am 17. Dezember 2020, die Öffentlichkeit frühzeitig zu beteiligen.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit lädt die Stadt Coesfeld in Zusammenarbeit mit dem Vorhabenträger SL Windenergie GmbH zu einem digitalen, öffentlichen Darlegungs- und Anhörungstermin ein. Die Veranstaltung findet statt am Donnerstag (25.02.) um 18 Uhr. Sie wird pandemiebedingt als Webinar durchgeführt: Interessierte Bürger*innen können sich dazu anmelden bis Mittwoch (24.02.) 12 Uhr unter der Mail-Adresse buergerversammlung@sl-naturenergie.com. Anschließend erhalten sie per E-Mail detaillierte Informationen und den Link zur Veranstaltung.

Die Planungsunterlagen sind ab Freitag (12.02.) bis einschließlich Sonntag (14.03.) auf der Internetseite der Stadt Coesfeld zu finden unter https://www.coesfeld.de/planung.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich über das Online-Formular auf der Internetseite der Stadt Coesfeld oder über den Postweg an die Stadtverwaltung Coesfeld, Markt 8, 48653 Coesfeld abgegeben werden.

Erläuterungen zu den Planungen und Gutachten können gerne telefonisch oder per E-Mail erörtert werden von dem mit der Erarbeitung des Bebauungsplans beauftragten Planungsbüro: VDH Projektmanagement GmbH, Herr Tancu Mahmout, Tel. (02431) 9731846, E-Mail tancu.mahmout@vdh.com

Zum Thema:

Der „Sachliche Teilplan Windenergie“ der Stadt Coesfeld ist seit dem 31.03.2017 rechtskräftig. In diesem Teilplan des Flächennutzungsplanes werden sieben Konzentrationszonen mit insgesamt 940 Hektar Fläche für die Windenergie dargestellt. Die Errichtung von Windenergieanlagen ist somit nur innerhalb dieser Konzentrationszonen möglich.

Der Vorhabenträger SL Windenergie GmbH möchte nun in der Konzentrationszone Goxel zwei Windenergieanlagen errichten. Gemäß des bestehenden Planungsrechts ist die Umsetzung des geplanten Vorhabens bereits möglich. Der Flächennutzungsplan stellt die Flächen als „Konzentrationszone für Windenergie“ dar. Zur Schaffung von Baurecht muss auf Kreisebene noch eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetzt erfolgen. Damit über die flächenhafte Bodennutzung hinaus im Geltungsbereich die zulässigen Nutzungen parzellenscharf und weitergehende Planungsdetails festgelegt werden können, wird der Bebauungsplan 146/1 „Bürgerwindpark Goxel“ aufgestellt.

Bildunterschrift:

Das Plangebiet, die Konzentrationszone Goxel, mit einer Größe von 28,5 Hektar, befindet sich an der westlichen Stadtgrenze zwischen der B 525 und dem Landschaftsschutzgebiet Hünsberg – Monenberg, südwestlich der Ortschaft Goxel. Es besteht aus den hier markierten drei Teilbereichen A, B und C, die insgesamt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 146/1 „Bürgerwindpark Goxel“ darstellen.

Plan: © Kreis Coesfeld (2019) Datenlizenz Deutschland – Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de\dl-de\by-2-0), ohne Maßstab

 

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