Abwassergebühren sinken - Kanalanschlussbeitrag steigt in 2023

Abwasserwerk setzt OVG-Urteil um, rückwirkend für 2022

Veröffentlicht am

Gute Nachricht für die Coesfelder. Das Abwasserwerk setzt das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 17.5.22 (Az.: 9 A 1019/20) um und hat die Abwassergebühren für 2022 neu kalkuliert. Danach soll die Schmutzwassergebühr für 2022 nachträglich von 1,98 €/cbm auf 1,87 €/cbm und die Niederschlagswassergebühr von 0,53 €/qm auf 0,48 €/qm sinken. So sieht es jedenfalls die Sitzungsvorlage für die heutige Sitzung des Betriebsausschusses des Abwasserwerkes Coesfeld vor, die wie gewohnt um 18 Uhr im Mehrzweckraum der Stadtwerke an der Dülmener Straße stattfindet. Die endgültige Entscheidung liegt am 22.12.22 beim Rat. Ein Musterhaushalt mit 200 cbm Abwasser und 130 qm angeschlossener Fläche würde um 28,50 € oder 6,1 % entlastet. Damit könnten sich die Coesfelder über eine Erstattung in der nächsten Jahresabrechnung freuen. Wir geben diese Entlastung in Zeiten allgemein steigender Preise gerne an unsere Kunden weiter, freut sich Betriebsleiter Rolf Hackling mit.

Das OVG hat mit seinem Urteil den Ansatz sogenannter kalkulatorischer Zinsen in der Gebührenkalkulation eingeschränkt (wir berichteten). Danach sind bei der in Coesfeld angewandten Kalkulationsmethode der reproduktiven Nettosubstanzerhaltung (Wiederbeschaffungszeitwertmodell) derzeit keine kalkulatorischen Zinsen ansetzbar, da der maßgebliche durchschnittliche Realzins auf Basis der letzten zehn Jahre 2012 bis 2021 negativ ist. Er liegt bei -0,55 %.

Trotz der gerade hohen Inflation, die sich auch beim Abwasserwerk in allen Bereichen bemerkbar macht, blickt Herr Hackling zuversichtlich in die Zukunft. So können die Gebühren für 2023 mit 1,96 €/cbm für Schmutz- und 0,53 €/qm Niederschlagswasser auf dem bisherigen Niveau gehalten werden.

Ein Wermutstropfen sind in diesem Zusammenhang allerdings die neuen Kanalanschlussbeiträge. Angesichts der hohen Aufwendungen für die Niederschlagswasserbeseitigung und den Preissteigerungen in der letzten Zeit gerade auch im Bausektor kann – so Herr Hackling - an dem seit April 2009 unveränderten Beitragssatz von 4,63 EUR nicht mehr länger festgehalten werden. So wird für die Anschlussmöglichkeit an die Kanalisation künftig ein einmaliger Beitrag von 8,18 EUR je Quadratmeter Grundstücksfläche anfallen.

Zurück