Auch in diesem Jahr finden keine Osterfeuer statt

Landwirte können Schlagabraum ausnahmsweise noch abbrennen

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Beispielbild Osterfeuer
Foto: (c) chrmueller auf Pixabay

Auch in diesem Jahr müssen Nachbarschaften, Pfarrgemeinden und andere Gruppen auf das gesellige Treffen am traditionellen Osterfeuer verzichten. Ordnungsamtsleiter Theo Witte informiert: „Wir werden solche Versammlungen hier in Coesfeld mit Hinblick auf die anhaltende Corona-Pandemie nicht zulassen und durch Kontrollen auch sicherstellen, dass das Verbot eingehalten wird.“

Für Landwirte, die in den vergangenen Monaten Schlagabraum von Wallhecken oder Böschungen zum Verbrennen vorbereitet hatten, wird eine Ausnahme gemacht. Grundsätzlich, das gibt die Allgemeinverfügung der Stadt von 2012 vor, dürfen sogenannte Schlagabraum-Verbrennungen nur in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. März erfolgen. „Für 2021 haben wir diese Frist bis einschließlich Gründonnerstag (01.04.) verlängert“, informiert Anke Hessel aus dem Fachbereich Ordnung und Soziales. Sie weist darauf hin, dass solche Verbrennungen mindestens drei Werktage vorher telefonisch angezeigt werden müssen.

Für die Anmeldung zuständig ist Anke Hessel im Fachbereich Ordnung und Soziales, Tel. (02541) 939-2422, E-Mail: anke.hessel@coesfeld.de

Ein Merkblatt und weitere Informationen dazu finden sich hier

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