Aus Freude daran, gemeinsam Lösungen zu finden

Wechsel bei den Schiedsleuten: Michael Quiel und Marion Link-Kathmann folgen Josef Kortüm und Monika Entrup

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Blick in den Sitzungssaal nach der Vereidigung
Foto: (c) Stadt Coesfeld

Die drei ehrenamtlichen Schiedsleute, die für Coesfeld und Lette in den nächsten fünf Jahren aktiv sein werden, wurden jetzt offiziell im Amt bestätigt. Amtsgerichtsdirektor Rolf König vereidigte dazu Michael Quiel als neuen Schiedsmann für Lette und Marion Link-Kathmann als stellvertretende Schiedsfrau für das gesamte Stadtgebiet. Beide waren, genau wie der bisherige Coesfelder Schiedsmann Michael Hohoff, vom Stadtrat in dieses Amt gewählt worden.

Rolf König betonte, wie wichtig es gerade in diesen Monaten ist, miteinander im Gespräch zu bleiben: „Und es macht Spaß, Leute dafür zu gewinnen, Lösungen zu finden.“

Bürgermeisterin Eliza Diekmann ergänzte: „Häufig lassen sich Konflikte in der Nachbarschaft alleine nicht mehr lösen und der Kern des Problems ist schwer greifbar. Das Angebot der Schiedsleute ist daher Gold wert. Viele Themen lassen sich neutral und moderiert lösen und ein echter Streit kann verhindert werden. Mein Appell: Lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden, denn die gibt es immer.“ Sie dankte besonders auch den beiden scheidenden Schiedsleuten Monika Entrup und Josef Kortüm, die ihr Amt zum Jahresende niedergelegt hatten. Genau wie die neuen Schiedsleute mussten sie wegen der anhaltenden Kontaktbeschränkungen auf eine kleine Feierstunde verzichten.

Zum Thema Schiedsleute

Manchmal sind es nur Kleinigkeiten, die zum Streit mit dem Nachbarn, mit Kollegen oder dem Vermieter führen. In diesen Fällen kann der Gang zum örtlichen Schiedsmann oder zur Schiedsfrau helfen. Die Schiedsfrau oder der Schiedsmann kümmert sich um bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten, etwa Nachbarschaftskonflikte und - in einem engen Rahmen – auch um Strafsachen (z.B. Hausfriedensbruch). Außen vor bleiben Rechtsstreitigkeiten, die bei einem Familien- oder Arbeitsgericht ausgetragen werden müssen. Auch Angelegenheiten, die einer notariellen Beurkundung bedürfen, bleiben dem Schiedsamt fern.

Das Schiedsamt ist ein Organ der Rechtspflege. An erster Stelle steht dabei natürlich das Streitschlichten, um das Vermitteln zwischen den verzwisteten Parteien in einem Konflikt. Vor, während und nach einer Schlichtungsverhandlung hat die Schiedsperson formale Vorgaben zu beachten. Diese Formalien sorgen dafür, dass eine mündliche Verhandlung mit einem nachprüfbaren Ergebnis endet und sich nicht zu einer richtungslosen Diskussionsrunde entwickelt. Ein vorm Schiedsmann geschlossener Vergleich ist 30 Jahre rechtsgültig und wird von beiden Parteien verpflichtend eingehalten. Im Idealfall wird so ein Friedensschluss für die streitenden Parteien möglich.

Weitere Informationen dazu auch im Serviceportal der Stadtverwaltung.

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