Bebauungsplan 085b "Dülmener Straße/Hansestraße": Planentwurf liegt ab Samstag (02.12.) öffentlich aus

Stellungnahmen möglich bis Dienstag (02.01.)

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Plangebiet im Stadtplan markiert
Plan: © Kreis Coesfeld (2022) Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0)

Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 085b "Dülmener Straße / Hansestraße" mit seiner Begründung ist von Samstag, den 02. Dezember, bis einschließlich zum 02. Januar 2024 online auf der Website der Stadt Coesfeld https://www.coesfeld.de/planung einsehbar.  Sämtliche Unterlagen können außerdem auch als zusätzliches Informationsangebot in Papierform bei der Stadtverwaltung Coesfeld, Markt 8, 48653 Coesfeld eingesehen werden. Dafür oder zur Erläuterung der Planung wird um vorherige Terminabstimmung gebeten mit André Thater, Telefon (02541) 939-1942, E-Mail: Andre.Thater@coesfeld.de.

Nach der sogenannten Digitalisierungsnovelle des Baugesetzbuchs wird auch seitens des Gesetzgebers darum gebeten, Stellungnahmen elektronisch zu übermitteln. Bis zum Ende der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen vorzugsweise über ein Online-Formular auf der angegebenen Internetseite abgegeben werden. Bei Bedarf ist es auch möglich, die Stellungnahme beispielsweise per E-Mail an bauleitplanung@coesfeld.de oder beispielsweise in gedruckter Form oder mündlich (zur Niederschrift) abzugeben. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können gegebenenfalls nicht mehr berücksichtigt werden.

Zum Thema Bebauungsplan Nr. 085b "Dülmener Straße / Hansestraße"

Am 07.09.2023 hat der Rat der Stadt beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 085b „Dülmener Straße / Hansestraße" aufzustellen und das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) durchzuführen.

Das Bebauungsplangebiet befindet sich etwa 1 km südlich der Stadtmitte Coesfelds. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 085b „Dülmener Straße / Hansestraße“ verfolgt die Stadt Coesfeld das Ziel, im nördlichen Teilbereich des Plangebietes ein Wohn- und Geschäftsgebäude zu errichten, in dessen Erdgeschoss und Teile des 1. Obergeschosses ein Dialysezentrum einziehen soll. Der südliche Teilbereich wird entsprechend der aktuellen Nutzung als Gewerbegebiet festgesetzt.

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