Bebauungsplan-Entwurf "Adolf-Meyer-Straße" liegt von Donnerstag (28.10.) bis zum 9. Dezember öffentlich aus

Unterlagen auch online einsehbar

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Plan mit dem markierten Bereich, für den der Bebauungsplan geändert werden soll
Plan: (c) Kreis Coesfeld, Datenlizenz Deutschland, Namensnennung. Version 2.0

Der Ausschuss für Planen und Bauen hat nach Abstimmung in der Eigentümerschaft entschieden, dass die Adolf-Meyer-Straße als Einfamilienhausgebiet mit großen Gartengrundstücken erhalten bleiben soll.

Die planungsrechtliche Grundlage dazu soll der Bebauungsplan Nr. 17a Teilbereich II „Adolf-Meyer-Straße“ bilden, in dem ein Rahmen geschaffen wird für die Errichtung und den städtebaulich verträglichen Ausbau von Wohngebäuden im vorderen Bereich der Grundstücke.

Die Unterlagen für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 17 a Teilbereich II „Adolf-Meyer-Straße“ sind von Donnerstag (28.10.) bis einschließlich 9. Dezember online zugänglich. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen dazu abgegeben werden. Die Planunterlagen, die Begründung und weitergehende Informationen finden sich auf der Website der Stadt Coesfeld unter https://www.coesfeld.de/planung/

Sämtliche Unterlagen können auch in Papierform bei der Stadtverwaltung Coesfeld, Markt 8 eingesehen werden. Wer diese im Rathaus einsehen oder erörtern möchte, kann einen Termin im Fachbereich Planung abstimmen mit Maarit Terhechte, Tel. (02541) 939-1806.

Hier der Link für die Online-Berichterstattung:

https://www.coesfeld.de/wirtschaft-bauen/planung/bauleitplanung/aktuelle-bauleitplanverfahren/017aii/

 

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