Bebauungsplan-Entwurf "Borkener Straße" liegt ab Samstag (26.02.) nochmals öffentlich aus

Bis einschließlich Montag (28.03.) können Anregungen und Stellungnahmen abgegeben werden

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Plan mit dem markierten Geltungsbereich an der Borkener Straße
Plan: (c) Kreis Coesfeld (2021), Namensnennug, Datenlizenz Deutschland, Version 2.0

Ab Samstag (26.02.) bis einschließlich Montag (28.03.) sind erneut sämtliche Unterlagen zum grundlegend überarbeiteten Bebauungsplan Nr. 155 „Bereich Borkener Straße 128 bis 140“ online zugänglich auf der Internetseite der Stadt Coesfeld. Zusätzlich kann die Planung nach vorheriger Terminabstimmung auch im Rathaus im Fachbereich Planung, Bauordnung, Verkehr oder telefonisch erörtert werden mit Cedric Türkal , Tel. (02541) 939-1309, Mail: cedric.tuerkal@coesfeld.de oder Ludger Schmitz, Tel. (02541) 939-1311, Mail: ludger.schmitz@coesfeld.de. Bis zum Ende der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, mündlich zur Niederschrift, per E-Mail oder über ein Online-Formular auf der angegebenen Internetseite abgegeben werden.

Zum Thema Bebauungsplan 155

Bereits 2019 ist das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 155 unter der damaligen Bezeichnung „Bereich Borkener Straße 122 bis 140“ eingeleitet worden. Die öffentliche Auslegung der Unterlagen erfolgte im September und Oktober 2019. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit hatte der Rat der Stadt Coesfeld damals die Stadtverwaltung damit beauftragt, gemeinsam mit den Anliegern konsensfähige Festsetzungen zu erarbeiten. Nach mehreren Beteiligungsverfahren 2020 und 2021 legt die Stadtverwaltung nun den gänzlich überarbeiteten Plan erneut öffentlich aus. Gegenüber dem Planentwurf von 2019 wurde u.a. der Geltungsbereich verkleinert und die Bezeichnung in „Bereich Borkener Straße 128 bis 140“ geändert. Mit dem Bebauungsplan wird weiterhin das Ziel verfolgt, klare planerische Vorgaben und damit Rechtssicherheit für künftige Vorhaben im bereits bebauten Plangebiet zu schaffen. Darüber hinaus soll die Ansiedlung sowohl von gewerblichen als auch von Wohnnutzungen ermöglicht und die Funktion als Pufferzone zwischen der reinen Wohnbebauung an der Lindenallee und den reinen Gewerbenutzungen im Westen (u.a. Gewerbegebiet „Am weißen Kreuz“ und Westfleisch) erhalten werden.

Der Rat der Stadt Coesfeld hat daher in seiner Sitzung am 17.02.2022 beschlossen, sämtliche Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 155 „Bereich Borkener Straße 128 bis 140“ erneut öffentlich auszulegen. Dies umfasst neben dem Plan und der Begründung auch die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken sowie Protokolle etc. Während der Auslegungsfrist vom 26.02. bis einschließlich zum 28.03.22 können weitere Anregungen gemacht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können gegebenenfalls nicht mehr berücksichtigt werden.

 

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