Bebauungsplan Nr. 153 "Neuordnung Gewerbegebiet Königsbusch" wird ab Montag (18.09.) erneut veröffentlicht

Stellungnahmen möglich bis Montag (02.10.)

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Plan vom Geltungsbereich des Bebauungsplans
Bildunterschrift: Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 153 „Neuordnung Gewerbegebiet Königsbusch“ © Kreis Coesfeld (2019) Datenlizenz Deutschland – Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de\dl-de\by-2-0)

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 153 „Neuordnung Gewerbegebiet Königsbusch“ mit seiner Begründung ist von Montag (18.09.) bis einschließlich Montag (02.10.) online auf der Website der Stadt Coesfeld.

Ebenfalls eingesehen werden können der zur Planung gehörende Umweltbericht, die vorliegenden Fachgutachten und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen; die Veröffentlichung erfolgt gem. § 4a (3) Baugesetzbuch (BauGB).

Sämtliche Unterlagen können außerdem auch als zusätzliches Informationsangebot in Papierform bei der Stadtverwaltung Coesfeld, Markt 8, 48653 Coesfeld eingesehen werden. Dafür oder zur Erläuterung der Planung wird um vorherige Terminabstimmung gebeten mit Maarit Terhechte, Telefon (02541) 939-1806, E-Mail: maarit.terhechte@coesfeld.de

Nach der sogenannten Digitalisierungsnovelle des Baugesetzbuchs wird auch seitens des Gesetzgebers darum gebeten, Stellungnahmen elektronisch zu übermitteln. Bis zum Ende der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen vorzugsweise über ein Online-Formular auf der angegebenen Internetseite abgegeben werden. Bei Bedarf ist es auch möglich, die Stellungnahme beispielsweise per E-Mail an bauleitplanung@coesfeld.de oder beispielsweise in gedruckter Form oder mündlich (zur Niederschrift) abzugeben. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können gegebenenfalls nicht mehr berücksichtigt werden. Da es sich um eine erneute Veröffentlichung handelt, können Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen des Bauleitplans abgegeben werden. Die Änderungen sind in den Unterlagen gekennzeichnet. Das sind unter anderem eine Erweiterung der Verkehrsfläche oder eine Verschiebung der Baugrenze.

Zum Thema Bebauungsplan Nr. 153 „Neuordnung Gewerbegebiet Königsbusch“

Der Rat der Stadt Coesfeld hatte am 17.12.2020 beschlossen, den Bebauungsplan aufzustellen. Das im Plangebiet ansässige Textileinzelhandelsunternehmen (Ernsting’s family) verfolgt umfassende Erweiterungsabsichten für seinen Standort in Coesfeld-Lette. In einem ersten Schritt wurde die südlich angrenzende Betriebsfläche eines Pflanz- und Saatgutherstellers erworben. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 152 „Erweiterung Gewerbegebiet Königsbusch“, der seit dem 20.07.2020 rechtkräftig ist, wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um auf dieser Erweiterungsfläche künftig den Bau von Logistik- und Lagerhallen bzw. -flächen zu ermöglichen.

Im Weiteren konnte das Unternehmen einzelne Gewerbegrundstücke im bestehenden Gewerbegebiet Königsbusch erwerben, so dass nunmehr eine teilweise neue Erschließung sowie bauliche Änderungen / Erweiterungen möglich werden. Auf Basis der Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 3L „Königsbusch“ sind die geplanten Umstrukturierungen und baulichen Erweiterungen jedoch nicht umsetzbar. Da die damals getroffenen Festsetzungen nicht mehr den aktuellen Planungserfordernissen und Planungszielen genügen, soll mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 153 „Neuordnung Gewerbegebiet Königsbusch“ eine entsprechende Überplanung des Gewerbegebietes erfolgen. Ziel ist es, eine planungsrechtliche Grundlage zu schaffen, mit der der Bestand der im Gebiet vorhandenen Gewerbebetriebe gesichert wird und Entwicklungsspielräume für Erweiterungen und Umstrukturierungen ermöglicht werden.

Der Ausschuss für Planen und Bauen der Stadt Coesfeld hat daher in seiner Sitzung am 24.08.2023 beschlossen, sämtliche Planunterlagen zum Bebauungsplan erneut zu veröffentlichen.

 

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