Bewohnerparkzonen werden ausgeweitet

Bewohnerparkausweise für neue Straßenabschnitte im Bürgerbüro erhältlich

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Foto: Stadt Coesfeld
Plan: Stadt Coesfeld

Der Rat hatte im Mai beschlossen, neue einheitliche Regelungen für das Parken im Innenstadtbereich vorzugeben. Für alle Flächen in der Innenstadt gilt zukünftig eine einheitliche Höchstparkdauer von drei Stunden. Außerdem werden fortan ausnahmslos sämtliche innerstädtischen Parkflächen bewirtschaftet.

Das Ordnungsamt passt die Beschilderung mit der jeweils neuen Bewirtschaftungsform (z.B. mit Parkschein) nun schrittweise an. Die Halteverbotszonen werden zudem in Kürze ausgeweitet. Folglich mussten nun auch die Bewohnerparkzonen überarbeitet und an die neue Bewirtschaftungszone angepasst werden.

Wer einen Parkplatz nutzt, muss entweder einen Parkschein ziehen oder seine Parkscheibe einstellen. Kostenlos und ohne Zeitlimit nutzen können Anwohner die Parkplätze nur, wenn sie einen Bewohnerparkausweis für die jeweilige Bewohnerparkzone beantragen und diesen deutlich sichtbar im Auto auslegen. Bewohnerparkausweise sind erhältlich im Bürgerbüro, der Antrag kann auch online gestellt werden. Ein Ausweis kostet 30 Euro und gilt für 12 Monate.

Die Gliederung der Bewohnerparkzonen bleibt in der Struktur erhalten und auch die bisherigen Ausweise bleiben gültig. Grenzlinien sind die Letter Straße, Kleine Viehstraße, Süringstraße, Bernhard-von-Galen-Straße und Münsterstraße. Neu hinzugekommen sind einige Straßenabschnitte, die bisher nicht bewirtschaftet worden waren, wieder Basteiring, Teilabschnitte der Bahnhofstraße und der Mittelstraße.

Zum Thema:

Bewohnerparkausweis

Wer in der Innenstadt wohnt, kann für seinen PKW einen Bewohnerparkausweis im Bürgerbüro beantragen. Der Ausweis berechtigt zum kostenfreien und zeitlich unbegrenzten Parken in der jeweiligen Zone und zwar an allen Parkuhren und Parkscheinautomaten sowie in Bereichen mit Parkscheibenregelung. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller tatsächlich in der betreffenden Parkzone wohnt und dort nicht über einen privaten Stellplatz oder eine Garage verfügt. Der Ausweis gilt 12 Monate und kostet 30 Euro. Die Herausgabe der Bewohnerparkausweise ist auf einen Ausweis pro Haushalt begrenzt.

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