Der Kreis Coesfeld weist darauf hin: Ab Montag (23.03.) gibt es in NRW neue Regeln für die Notbetreuung von Kindern

in Schulen und Kitas. Unabhängig von der familiären Situation hat jede "Schlüsselperson" Anspruch darauf, Pressemeldung des Kreises Coesfeld vom 21.03.20, 16.30 Uhr

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21.03.20, 16.30 Uhr: Der Kreis Coesfeld weist in einer Pressemeldung auf folgendes hin:

Vom kommenden Montag (23. März 2020) an gilt eine Neuregelung des Landes NRW, was die Notbetreuung in Kindergarten und Schule betrifft: Unabhängig von der familiären Situation hat jede „Schlüsselperson“ nun einen individuellen Anspruch darauf.

Es reicht damit, wenn von einem Elternteil eine entsprechende Bescheinigung der Unabkömmlichkeit vorgelegt wird, es müssen nicht länger von beiden Elternteilen Bescheinigungen beigebracht werden. Alleinerziehende, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, können sich weiterhin von ihrem Arbeitgeber eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen. Mit Blick auf den allgemeinen Infektionsschutz sollte aber sehr genau überlegt werden, ob eine Notbetreuung wirklich erforderlich ist.

Die gesamte Meldung lesen Sie hier , In dieser Übersicht finden Sie auch die landesweiten Erlasse und, was für Coesfeld gilt.

 

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