Digitale Informationsveranstaltung zum Bebauungsplanentwurf "Wohnquartier Wahrkamp/Hexenweg" am Dienstag (01.03.) ab 18 Uhr

Entwurf und Begründungen liegen ab Samstag (26.02.) öffentlich aus

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Planentwurf mit dem gekennzeichneten Bereich
Plan (c) Kreis Coesfeld (2021), Datenlizenz Deutschland, Namensnennung, Version 2.0

Ab Samstag (26.02.) bis einschließlich Montag (11.04.) ist der Bebauungsplanentwurf Nr. 157 Teilbereich I „Wohnquartier Wahrkamp/Hexenweg“ mit seiner Begründung auf der Internetseite der Stadt Coesfeld abrufbar. Zusätzlich kann die Planung nach vorheriger Terminabstimmung auch im Rathaus im Fachbereich Planung, Bauordnung, Verkehr oder telefonisch erörtert werden mit Sophia Gorschlüter, Tel. (02541) 939-1306, Mail: sophia.gorschlueter@coesfeld.de oder Ludger Schmitz, Tel. (02541) 939-1311, Mail: ludger.schmitz@coesfeld.de. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail oder über ein Online-Formular auf der angegebenen Internetseite abgegeben werden. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können gegebenenfalls nicht mehr berücksichtigt werden.

Der städtische Fachbereich Planung, Bauordnung, Verkehr informiert am Dienstag (01.03.) ab 18 Uhr in einer Videokonferenz über die Planungen zum Bebauungsplan Nr. 157 Teilbereich I „Wohnquartier Wahrkamp/Hexenweg“. Alle Interessierten können sich kurz vorher über den Link http://coe.li/bp1571 online dazuschalten (bitte einen aktuellen Internetbrowser nutzen).

Nach noch bevorstehenden weiteren Gesprächen mit der Unteren Wasserbehörde und der Bezirksregierung Münster wird es für den Teilbereich II „Hexenweg/Wildbahn“ eine Eigentümer:innenversammlung geben, der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

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